Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 27.9.2023 | 16:52 | mst
Auch langjähriges Rauchen steht der Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit nicht zwangsläufig entgegen. Das Bundessozialgericht hatte über den Fall eines Schweißers zu entscheiden, der bei seiner Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt war und an Krebs erkrankte.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.