Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 27.2.2018 | 11:13 | kro
Im Jahr 2017 verloren in Deutschland 3.177 Menschen im Straßenverkehr ihr Leben – 29 Personen beziehungsweise 0,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.