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Versicherungsschutz bei Team-Event: Sturz beim Eislaufen ist kein Arbeitsunfall

München, 28.2.2018 | 15:41 | kro

Lädt ein Vorgesetzter sein Team spontan zum Schlittschuhlaufen ein, besteht bei einem Unfall kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Detmold in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Schlittschuhe in NahaufnahmeEin Sturz beim Eislaufen mit dem Team ist kein Arbeitsunfall.
Im verhandelten Fall lud eine Teamleiterin ihre zehnköpfige Abteilung spontan als teambildende Maßnahme zum Eislaufen ein. Das Team beendete hierfür vorzeitig seine Arbeit und begab sich geschlossen zur Eishalle.

Die Teamleiterin rutschte auf der Eisfläche aus und brach sich ein Handgelenk. Für die Unfallfolgen wollte sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte jedoch die Anerkennung als Arbeitsunfall.

Zu Recht, wie das Sozialgericht Detmold urteilte: Die teambildende Maßnahme sei nicht von der Unternehmensleitung angeregt oder organisiert worden. Zudem habe die Teamleiterin selbst die Kosten des Ausflugs übernommen. Der Besuch der Eisbahn habe daher einen überwiegend privaten Charakter gehabt, so die Richter weiter.

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