Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 16.11.2016 | 14:52 | kro
Wenn Lkw-Fahrer und Radfahrer besser auf den Straßenverkehr achten würden, könnten viele der häufig tödlichen Kollisionen – vor allem an Kreuzungen – vermieden werden. Das ergibt eine aktuelle Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV).
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.