Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 23.9.2016 | 09:31 | che
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verzeichnet im ersten Halbjahr 2016 deutlich mehr Arbeits- und Wegeunfälle als im Vorjahreszeitraum. Das belegen vorläufige Statistiken der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Als möglichen Grund nennt der Spitzenverband die stark angestiegene Zahl der Erwerbstätigen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.