Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 21.8.2018 | 12:30 | whe
Mit 1.474 Verkehrstoten kamen im ersten Halbjahr 2018 51 Menschen weniger ums Leben als im Vorjahreszeitraum – ein Rückgang um 3,3 Prozent. Die Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.