Immer mehr Radunfälle ohne Fremdeinwirkung
Immer mehr Radfahrer verunfallen ohne jegliche Fremdeinwirkung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) für 2023.
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München, 5.9.2016 | 11:07 | kro
Wer Leistungen bei zwei privaten Unfallversicherungen beantragt und dabei die Existenz des jeweils anderen Vertrags verschweigt, kann wegen der vorsätzlichen Verletzung seiner Anzeigepflicht leer ausgehen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Immer mehr Radfahrer verunfallen ohne jegliche Fremdeinwirkung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) für 2023.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.