Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 20.10.2015 | 12:10 | kro
Weltweit sterben im öffentlichen Straßenverkehr rund 1,25 Millionen Menschen jährlich. Die Zahl der Verkehrstoten ist somit seit 2007 nahezu konstant geblieben, während die Anzahl der Fahrzeuge stark zugenommen hat. Das zeigt der am Montag veröffentlichte „Global status report on road safety 2015“ (Weltbericht zur Sicherheit im Straßenverkehr) der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.