Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 20.10.2015 | 12:10 | kro
Weltweit sterben im öffentlichen Straßenverkehr rund 1,25 Millionen Menschen jährlich. Die Zahl der Verkehrstoten ist somit seit 2007 nahezu konstant geblieben, während die Anzahl der Fahrzeuge stark zugenommen hat. Das zeigt der am Montag veröffentlichte „Global status report on road safety 2015“ (Weltbericht zur Sicherheit im Straßenverkehr) der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.