Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 8.8.2013 | 09:50 | mtr
Die Zahl der Unfälle während der Arbeit- und in der Schule ist im Jahr 2012 gesunken - Berufskrankheiten haben hingegen 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Dies geht aus den Rechnungs- und Geschäftsergebnissen der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hervor, die der Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) letzte Woche veröffentlicht hat. Aufgrund der geringfügigen Veränderungen blieb die durchschnittliche Belastung der deutschen Wirtschaft durch Berufsunfälle und -krankheiten stabil.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.