Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 8.8.2013 | 09:50 | mtr
Die Zahl der Unfälle während der Arbeit- und in der Schule ist im Jahr 2012 gesunken - Berufskrankheiten haben hingegen 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Dies geht aus den Rechnungs- und Geschäftsergebnissen der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hervor, die der Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) letzte Woche veröffentlicht hat. Aufgrund der geringfügigen Veränderungen blieb die durchschnittliche Belastung der deutschen Wirtschaft durch Berufsunfälle und -krankheiten stabil.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.