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EU Verbraucherschutz

Verbraucherschutz ist uns wichtig

Die EU möchte mit ihren Leitlinien für Vergleichsportale Verbraucher stärken. Das möchten wir auch. Deshalb beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz. CHECK24 erfüllt alle diese Punkte.

So setzt CHECK24 die neun Prinzipien der EU-Kommission um:

1. Neutraler Vergleich und Kennzeichnung von Werbung

Das sagt die EU:

„Werbung muss für Verbraucher klar erkennbar sein und deutlich von organischen Vergleichsergebnissen unterschieden werden. Die Verbraucher müssen eindeutig informiert werden, wenn eine vertragliche oder anderweitige Beziehung zwischen dem Betreiber des Vergleichsinstrumentes und einem Gewerbetreibenden die Unparteilichkeit der angezeigten Ergebnisse beeinträchtigt. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Neutrale Rankings, keine Werbung

Die Rankings bei CHECK24 erfolgen streng nach mathematischen Regeln. Der günstigste Tarif steht an erster Stelle. Vertragliche Beziehungen zu Anbietern haben keinen Einfluss auf die Rangfolge der Vergleichsergebnisse. Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis oder dem besten Leistungsumfang, tauchen über der Vergleichsliste auf. Diese werden prominent als Empfehlungen gekennzeichnet.

CHECK24 verzichtet in seinen Vergleichen vollständig auf Werbung und Anzeigen.

2. Transparenz des Geschäftsmodells

Das sagt die EU:

„Vergleichsinstrumente müssen transparent im Hinblick auf ihr Geschäfts- und Finanzierungsmodell sein. Das umfasst Eigentümer, Anteilseigner sowie relevante Verbindungen zu Herstellern, Verkäufern oder Anbietern der aufgeführten Produkte und Dienstleistungen. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Wir informieren unsere Kunden, wie wir uns finanzieren

„Wir finanzieren uns über Vermittlungsprovisionen, die wir von den Anbietern im Falle einer erfolgreichen Vermittlung erhalten“. Das erfahren unsere Kunden unmittelbar auf der Startseite. CHECK24 weist zudem auf allen Produktstartseiten der Versicherungsvergleiche auf den Status als Versicherungsmakler hin. In der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformation an den Kunden weist CHECK24 ein weiteres Mal ausdrücklich auf sein Geschäftsmodell hin („Beratung & Vergütung“).

Inhabergeführt und eigenfinanziert

CHECK24 ist inhabergeführt und eigenfinanziert. Es gibt keine Beteiligungen von Unternehmen, deren Produkte im Vergleich angeboten werden, wie z. B. von Versicherungen, Banken oder Energiekonzernen.

3. Genauigkeit von Informationen und Verfügbarkeit

Das sagt die EU:

„Vergleichsinstrumente müssen sicherstellen, dass alle von ihnen bereitgestellten Informationen genau sind und insbesondere, dass die Informationen bezüglich Preis und Verfügbarkeit exakt dem vom Verkäufer der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen bereitgestellten Angebot entsprechen. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Tagesaktuelle Tarife und Preise

Verbraucher finden bei CHECK24 tagesaktuelle Tarife und Preise. CHECK24 zeigt die Preise der Anbieter mit allen Preisbestandteilen wie Steuern und Abgaben an. Sonderangebote und Rabatte werden gekennzeichnet. Neukundenboni, die nur im ersten Vertragsjahr gültig sind, werden durch den Zusatz „im ersten Jahr“ deutlich gemacht.

Nirgendwo-Günstiger-Garantie

Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von CHECK24 können Kunden sicher sein, das günstigste Angebot zu erhalten. Wenn unsere Kunden denselben Tarif woanders günstiger entdecken, erhalten Sie einen Preisausgleich. Wir erstatten den Differenzbetrag für die Dauer des Versicherungsvertrages (maximal für ein Jahr) sofern alle gemachten Angaben übereinstimmen.

4. Erhebung von Tarifdaten und Vergleichskriterien

Das sagt die EU:

„Die Bewertungskriterien müssen klar und deutlich sichtbar angezeigt werden. Ebenso allgemeine Informationen über spezifische verwendete Methoden, sofern diese relevant sind, um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht irregeführt werden. Wenn die verglichenen Produkte oder Dienstleistungen nicht identisch sind, müssen die Unterschiede eindeutig benannt werden. Vergleichsinstrumente müssen klare Angaben zu Vollständigkeit und Geltungsbereich des Vergleiches machen. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Nach diesen Kriterien vergleichen wir

CHECK24 sortiert Angebote streng mathematisch nach dem Preis. Wenn neben dem Preis noch weitere Kriterien relevant sind, machen wir deutlich, was der Sortierung zugrunde liegt; zum Beispiel Kundenbewertungen oder Tarifnoten. Zusätzlich bieten wir den Kunden umfangreiche Filterkriterien, um den Vergleich nach ihren persönlichen Wünschen zu individualisieren.

Wir stellen bei unseren Vergleichen alle relevanten Produktmerkmale dar und erläutern diese.

Alle Angebote eines Marktes werden nach einheitlichen Kriterien verglichen.

Größtmöglicher Marktüberblick

Größtmögliche Marktabdeckung ist das Ziel von CHECK24. Tagesaktuelle Listen zeigen, welche Anbieter an den Preisvergleichen teilnehmen und welche nicht. Damit hat der Verbraucher einen transparenten Überblick über die Marktabdeckung. Bei Strom und Gas liegt die Abdeckung bei fast 100 Prozent. Auch im Bereich Kfz-Versicherungen bescheinigen Marktbeobachter dem Vergleichsportal wiederholt die größte Marktabdeckung. CHECK24 listet im Sinne der Verbrauchertransparenz sogar Leistungsbestandteile von Anbietern auf, die über das Vergleichsportal nicht abgeschlossen werden können.

5. Vertrauenswürdigkeit von Kundenbewertungen

Das sagt die EU:

„Vergleichsinstrumente müssen Maßnahmen ergreifen, um die Vertrauenswürdigkeit von Benutzerrezensionen und Benutzerbewertungen sicherzustellen, und einen Überblick über die verwendete Methodologie liefern, soweit dieser erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht irregeführt werden. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Jede Kundenbewertung zählt

Hinter jeder Bewertung steht ein echter Kunde. Bei CHECK24 können ausschließlich Kunden Bewertungen abgeben, die zuvor tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Kundenbewertungen sind als solche erkennbar. Alle Kundenbewertungen werden veröffentlicht, sofern sie nicht gegen die allgemeinen Netiquette-Regeln der Online-Kommunikation verstoßen.

Wir leben von vertrauenswürdigen Bewertungen

Erhält ein Anbieter besonders schlechte Bewertungen, spielt CHECK24 entsprechende Warnhinweise aus. Um die Echtheit und Qualität von Bewertungen zu gewährleisten, setzt CHECK24 auf ein zweistufiges Prüfverfahren: sowohl technisch per Algorithmus als auch manuell durch Mitarbeiter des Qualitätsmanagements. Zudem steigert das Vergleichsportal die Aussagekraft der Bewertungen dadurch, dass die Kunden nicht nur kurz nach Abschluss, sondern auch zum Ende der vertraglichen Laufzeit befragt werden.

6. Angabe von Kontaktinformationen

Das sagt die EU:

„Vergleichsinstrumente müssen ihre Kontaktdaten wie Postadresse und E-Mail-Adresse anzeigen. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Wir sind immer erreichbar

Unser Service ist mehrfach ausgezeichnet. Ob telefonisch, per Mail, per Chat, auf Twitter oder über den Postweg – wir sind an sieben Tagen die Woche über verschiedene Kommunikationswege für unsere Kunden erreichbar. Die Kontaktdaten sind auf jeder Seite eingeblendet.

7. Reklamationen und Beschwerden

Das sagt die EU:

„Vergleichsinstrumente müssen Reklamationen in Bezug auf Ungenauigkeiten und andere Probleme in Verbindung mit dem Vergleichsservice schnell und wirksam bearbeiten. Wenn das Vergleichsinstrument die Möglichkeit anbietet, über die Website/App einzukaufen, muss der Betreiber über eine wirksame Richtlinie zur Reklamationsbearbeitung verfügen und den Verbrauchern leicht zugänglich Informationen zu verfügbaren Rechtsbehelfsverfahren für die von ihm abgedeckten Branchen bereitstellen. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Wir kümmern uns um jedes Anliegen

CHECK24-Kunden können sich mit allen Beschwerden schriftlich oder telefonisch an uns wenden. Unser Kundenservice kümmert sich an sieben Tagen die Woche kostenfrei um Verbraucheranliegen, beantwortet Fragen und löst Beschwerden.

8. Informationen zum Tarifvergleich

Das sagt die EU:

„Die von einem Vergleichsinstrument bereitgestellten Informationen müssen relevant für die Beurteilung und den Vergleich von Angeboten aus Verbraucherperspektive sein. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Tarifdaten in Echtzeit

Die Abfrage der Tarifdaten ist in allen Bereichen automatisiert, damit wir unseren Kunden aktuelle Informationen geben können. Je nach Unternehmensbereich bekommen wir die Daten über Datenbanken oder über eigens kreierte Schnittstellen zum Anbieter. Diese Schnittstellen funktionieren wie Börsenkurse, sprich in Echtzeit.

Übersichtliche Informationen

CHECK24 stellt alle Informationen, die zum Verständnis der Vergleiche notwendig sind, übersichtlich und leicht verständlich dar. Neben Preisen und Vertragskonditionen werden auch Service und Kundenzufriedenheit eingeblendet. So wird der mündige Verbraucher gestärkt, um die für ihn beste Entscheidungen treffen zu können.

Verbraucher können Ergebnisse nach zahlreichen Kriterien filtern, sortieren und sich stufenweise Detailinformationen anzeigen lassen. So wird gewährleistet, dass je nach Interesse alle gewünschten Informationen verfügbar sind.

9. Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit

Das sagt die EU:

„Vergleichsinstrumente müssen sich um eine benutzerfreundliche und einfach zu bedienende Nutzeroberfläche bemühen. Vergleichsinstrumente müssen Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Hilfebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Senioren enthalten. […]“

So setzt es CHECK24 um:

Zahlreiche Testsiege, Auszeichnungen und Bestnoten

CHECK24 investiert kontinuierlich in die Benutzerfreundlichkeit der Vergleichsrechner. Darin werden wir durch Testsiege, Auszeichnungen und Bestnoten immer wieder bestätigt.

Verbraucher können sich neben dem Online-Vergleich oder der App auch persönlich über verschiedene Kontaktmöglichkeiten an CHECK24 wenden. Unsere Experten sind an sieben Tagen die Woche erreichbar.