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Pressekontakt CHECK24

Maria Trottner
Public Relations Managerin

Tel. +49 89 - 2000 47 1174
maria.trottner@check24.de
CHECK24 Consulting GmbH
Wallstr. 9-13
10179 Berlin
presse@check24.de
www.check24.de
08.07.2022 | München | Energie

Energieversorgung: Gasbörsenpreis verdoppelt - über 760 Preiserhöhungen für Strom und Gas im Sommer

  • Gasbörsenpreis um 115 Prozent gestiegen seit Mitte Juni
  • Gas-Heizkosten für ein Einfamilienhaus innerhalb eines Jahres um 113 Prozent erhöht
Die Gaspreise im Großhandel steigen immer weiter: Der Preis für europäisches Gas (Dutch TTF Kontrakt, Lieferung im August) stieg am 7. Juli im Vergleich zu Mitte Juni um 115 Prozent auf 183 Euro/MWh. Aufgrund steigender Gaspreise hat der Bundestag gestern über eine Reform des Energiesicherungsgesetzes abgestimmt. So kann die Bundesregierung erwirken, dass die Kostenbelastung gleichmäßig auf die Gesamtheit der Gas-Verbraucher*innen verteilt wird.

„Sollten Paragraf 24 oder der neu formulierte Paragraf 26 des Energiesicherungsgesetzes aktiviert werden, könnten Versorger zusätzlich höhere Kosten weitergeben, auch wenn Preisgarantien bestehen", sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie CHECK24. „Im Gegensatz zum Paragraf 24 würden mit dem Paragraf 26 die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung allerdings gleichmäßig auf alle Gaskund*innen verteilt werden.“

– Die Heizkosten für ein Einfamilienhaus, das mit Gas beheizt wird, haben sich innerhalb eines Jahres um 113 Prozent erhöht (+1.462 Euro). Die Stromkosten sind in diesem Zeitraum um 33 Prozent gestiegen (+504 Euro).

– Insgesamt liegen die Preise für Strom und Gas seit Monaten auf Rekordniveau. Nach der großen Preiserhöhungswelle im Winter kommen im Sommer weitere Preissteigerungen auf Verbraucher*innen zu. Für Juni bis August haben die Strom- und Gasgrundversorger in 767 Fällen Preiserhöhungen angekündigt oder bereits durchgeführt – für mehr als 8,8 Millionen Haushalte.

CHECK24 hat die wichtigsten Entwicklungen zu den Energiepreisen zusammengefasst:

Gaspreise:

– Der durchschnittliche Gaspreis blieb im Juni hoch, sinkt aber im Vergleich zum Mai leicht. Ein Musterhaushalt (20.000 kWh) zahlte im Schnitt 2.752 Euro im Jahr für Gas. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 13,8 ct pro kWh. Im Mai kostete die gleiche Menge Gas noch 2.826 Euro. Im Juni 2021 waren es 1.290 Euro – ein Plus von 113 Prozent zum Juni 2022.

–  Für Juni bis August haben Versorger in 262 Fällen Preiserhöhungen angekündigt oder bereits durchgeführt - im Juli im Schnitt um 50 Prozent. Betroffen von den Preiserhöhungen im Sommer sind rund 2,3 Millionen Haushalte.

– Obwohl Gasgrundversorger bereits im Spätjahr und Winter in mehr als 1.000 Fällen Preise erhöht haben, wurden seit dem 1. März in weiteren 463 Fällen Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 51,9 Prozent und betreffen gut 3,3 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 952 Euro pro Jahr.

Gründe für gestiegene Preise: Angst vor einem vollständigen Gaslieferstopp über Nord Stream 1, Unsicherheiten, wie mögliche Gas-Transit-Stopps aufgrund von Kampfhandlungen, Energiesanktionen oder Gasimportverbote aus Russland lassen die Großhandelspreise steigen. Händler greifen bereits auf andere Gasquellen zurück. Dort ist das Angebot knapp.

Strompreise:

– Der Strompreis für Verbraucher*innen verharrte im Juni auf einem sehr hohen Niveau. Ein Musterhaushalt (5.000 kWh) zahlte im Schnitt 2.027 Euro jährlich für Strom. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 40,5 ct. pro kWh. Im Vorjahresmonat waren es 1.514 Euro – ein Plus von 34 Prozent.

– Für Juni bis August haben Versorger in 505 Fällen Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Betroffen von den Preiserhöhungen im Sommer sind rund 6,5 Millionen Haushalte.

– Obwohl Stromgrundversorger bereits im Spätjahr und Winter in mehr als 1.000 Fällen Preise erhöht hatten, wurden seit dem 1. März in weiteren 735 Fällen Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt.

=> Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 20,1 Prozent und betreffen rund 7,7 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 335 Euro pro Jahr.

– Im Juli kostet eine Megawattstunde an der Strombörse (Leipziger Strombörse EEX Day Ahead volumengewichtet) durchschnittlich 257 Euro (Stand: 8.7.). Zum Vergleich: Im Juli 2021 kostete eine Megawattstunde lediglich 80 Euro - ein Plus von 221 Prozent.

– Der Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 entlastet Verbraucher*innen um 5,1 Mrd. Euro. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz bereits im April beschlossen. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung an die Kund*innen weiterzugeben.

– Die Abschaffung der EEG-Umlage (vorher 3,723 Ct.) bringt für einen Singlehaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.500 kWh etwa 66 Euro. Eine Familie mit 5.000 kWh Stromverbrauch zahlt etwa 222 Euro weniger.

– Seit Herbst 2021 kommt es vermehrt zu Strompreiserhöhungen. Im Vergleich zu Oktober 2021 sind die Strompreise für einen Musterhaushalt mit 5.000 kWh im Schnitt bereits um 471 Euro gestiegen. Somit mildert die Abschaffung der EEG-Umlage den Anstieg der Strompreise um weniger als 50 Prozent.


„Die erste Senkung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel kam aufgrund der massiv gestiegenen Einkaufspreise bei Strom nicht bei den Verbraucher*innen an", sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Mit der Abschaffung der Ökostromumlage im Juli wird ein Vierpersonenhaushalt um 222 Euro im Jahr erneut entlastet. Den starken Anstieg der Stromkosten seit vergangenem Jahr federt das aber nur teilweise ab."

– Weitere staatliche Maßnahmen könnten den Preisanstieg vollständig abfangen: denkbare Entlastungen wären eine Senkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 1,0 Cent/kWh und eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent.
 
==> In Kombination mit der Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Familie um 459 Euro und ein Singlehaushalt um 147 Euro im Jahr entlastet werden. (Dabei handelt es sich nicht um die einfache Summe der Einzelentlastungen, da der Wegfall der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer den Nettobetrag reduzieren. Auf diesen niedrigeren Nettopreis werden dann sieben Prozent Mehrwertsteuer gerechnet.)

 
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