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Maria Trottner
Public Relations Managerin

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29.07.2022 | München | Energie

Gas-Umlage: Familie mit zwei Kindern zahlt bis zu 1.190 Euro mehr – Börsenstrompreise auf Rekordhöhe

  • Gas-Umlage: Singlehaushalt mit Verbrauch von 5.000 kWh müsste zwischen 89 und 298 Euro zahlen
  • Gaspreise im Großhandel bleiben auf hohem Niveau – nach Gasreduktion weiter gestiegen
  • Börsenstrompreise erreichten am 28. Juli mit 474 Euro pro Megawattstunde neuen Rekord
Berechnungen zur Gas-Umlage

Am gestrigen Donnerstag nannte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für die geplante Gas-Umlage einen Maximalbetrag von fünf Cent die Kilowattstunde. Die Umlage soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober für alle Gaskund*innen gelten, eine genaue Höhe steht jedoch noch nicht fest.

CHECK24 hat berechnet, wie hoch die Mehrkosten für verschiedene Haushalte je nach Höhe der Umlage sein können. CHECK24 fasst die wichtigsten Entwicklungen der Energiepreise für Verbraucher*innen zusammen.


Ein Singlehaushalt würde bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh zwischen 89 und 298 Euro zahlen, eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh hingegen zwischen 357 und 1.190 Euro.

„Mit der Anwendung von Paragraf 26 werden die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung gleichmäßig auf alle Gaskund*innen verteilt", sagt Billy Scheufler, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh könnte es nur durch die neue Umlage von fünf Cent pro Kilowattstunde bis zu 1.190 Euro im Jahr teurer werden.“

Entwicklung der Gaspreise

– Die Gaspreise im Großhandel bleiben auf hohem Niveau. Der European Gas Spot Index (THE) stieg nach der Reduktion der Gaslieferungen über Nord Stream 1 von 162 Euro (25.7.) auf 205 Euro (29.7.). Im Juli 2021 wurden dafür im Schnitt lediglich 36 Euro fällig. Ein Plus von 469 Prozent.

„Wenn die bereits vor der Krise beschafften Energiemengen der Energieversorger verbraucht sind, werden sie zu den aktuellen Rekordpreisen an der Börse einkaufen müssen", sagt Billy Scheufler, Geschäftsführer Energie CHECK24. „Die Jahresrechnung und damit auch die Abschläge könnten dann um das Drei- bis Fünffache steigen.“

– Dabei erreicht der durchschnittliche Gaspreis bereits im Juli einen neuen Rekord. Ein Musterhaushalt (20.000 kWh) zahlt im Schnitt 3.415 Euro im Jahr für Gas. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 17,1 ct pro kWh. Im Juni kostete die gleiche Menge Gas noch 2.752 Euro. Im Juli 2021 waren es 1.301 Euro – ein Plus von 162 Prozent zum Juli 2022.

=> Inklusive der Umlage von fünf Cent müsste ein Musterhaushalt durchschnittlich 4.605 Euro zahlen. Das sind 254 Prozent mehr zu Juli 2021.

–  Für August und September gibt es bereits 143 Fälle von Gaspreiserhöhungen in der Grundversorgung. Betroffen sind davon rund 1,2 Millionen Haushalte. Im September betragen die Erhöhungen im Schnitt 76,3 Prozent.

– Obwohl Gasgrundversorger bereits im Spätjahr und Winter 2021 in mehr als 1.000 Fällen Preise erhöht haben, wurden seit dem 1. März 2022 in weiteren 539 Fällen Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 52,8 Prozent und betreffen gut 3,5 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 969 Euro pro Jahr.

Gründe für gestiegene Preise: Angst davor, dass Gaslieferungen über Nord Stream 1 erneut ausbleiben, Unsicherheiten, wie mögliche Gas-Transit-Stopps aufgrund von Kampfhandlungen, Energiesanktionen oder Gasimportverbote aus Russland lassen die Großhandelspreise steigen. Händler greifen bereits auf andere Gasquellen zurück. Dort ist das Angebot knapp.

Entwicklung der Strompreise:

– Die Strompreise an der Börse erreichten am 28. Juli mit 474 Euro pro Megawattstunde einen neuen Rekord. Im Juli kostet eine Megawattstunde an der Strombörse (Leipziger Strombörse EEX Day Ahead volumengewichtet) durchschnittlich 302 Euro (Stand: 29.7.). Zum Vergleich: Im Juli 2021 kostete eine Megawattstunde lediglich 80 Euro - ein Plus von 278 Prozent.

– Der Strompreis für Verbraucher*innen sinkt im Juli leicht. Ein Musterhaushalt (5.000 kWh) zahlt im Schnitt 1.949 Euro jährlich für Strom und damit erstmals seit Dezember weniger als 2.000 Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 39,0 ct. pro kWh. Im Vorjahresmonat waren es 1.525 Euro ein Plus von 28 Prozent.

– Für August und September haben Grundversorger in 106 Fällen Erhöhungen angekündigt. Betroffen von den Preiserhöhungen sind rund 1,9 Millionen Haushalte. Im September betragen die Erhöhungen im Schnitt 49 Prozent.

– Obwohl Stromgrundversorger bereits im Spätjahr und Winter 2021 in mehr als 1.000 Fällen Preise erhöht hatten, wurden seit dem 1. März 2022 in weiteren 824 Fällen Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 20,7 Prozent und betreffen rund 7,8 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 347 Euro pro Jahr.

– Der Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 entlastet Verbraucher*innen um 5,1 Mrd. Euro. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz bereits im April beschlossen. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung an die Kund*innen weiterzugeben.

– Die Abschaffung der EEG-Umlage (vorher 3,723 Ct.) bringt für einen Singlehaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.500 kWh etwa 66 Euro. Eine Familie mit 5.000 kWh Stromverbrauch zahlt etwa 222 Euro weniger.

– „Die erste Senkung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel kam aufgrund der massiv gestiegenen Einkaufspreise bei Strom nicht bei den Verbraucher*innen an", sagt Billy Scheufler, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Mit der Abschaffung der Ökostromumlage im Juli wird ein Vierpersonenhaushalt um 222 Euro im Jahr erneut entlastet. Den starken Anstieg der Stromkosten seit vergangenem Jahr federt das aber nur teilweise ab."

– Weitere staatliche Maßnahmen könnten den Preisanstieg vollständig abfangen: denkbare Entlastungen wären eine Senkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 1,0 Cent/kWh und eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent.

==> In Kombination mit der Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Familie um 459 Euro und ein Singlehaushalt um 147 Euro im Jahr entlastet werden. (Dabei handelt es sich nicht um die einfache Summe der Einzelentlastungen, da der Wegfall der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer den Nettobetrag reduzieren. Auf diesen niedrigeren Nettopreis werden dann sieben Prozent Mehrwertsteuer gerechnet.)

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