Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung steigen 2024 für Versicherte erneut auf ein Rekordniveau. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 59.850 Euro auf 62.100 Euro. Außerdem erhöht sich der vom Gesetzgeber festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,6 auf 1,7 Prozent. Nach einer aktuellen Berechnung von CHECK24 liegt der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2024 bisher bei 1,55 Prozent. Ein weiterer Anstieg ist durch zusätzliche Beitragserhöhungen möglich.
Verbraucher*innen sollten unbedingt die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen, da jede Krankenkasse selbst über ihren individuellen Zusatzbeitrag entscheidet. Von den 96 gesetzlichen Krankenkassen haben bereits 39 Kassen Beitragserhöhungen für ihre 29,4 Millionen Mitglieder angekündigt. Diese liegen zwischen 0,10 und 0,80 Prozentpunkten. Die teuerste Krankenkasse erhebt zum neuen Jahr einen Zusatzbeitrag von 2,70 Prozent.
Arbeitnehmer*innen mit einem Einkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze zahlen durch die Erhöhungen aktuell bis zu 434 Euro zusätzlich im Jahr. Selbständige, die sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil tragen, haben zusätzliche Belastungen von bis zu 868 Euro jährlich.
„Wie hoch die zusätzlichen Kosten für gesetzlich Versicherte 2024 werden, hängt davon ab, wie stark die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt", sagt Dr. Daniel Güssow, Geschäftsführer gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24.
„Auch bei einer kleinen Beitragsanpassung oder einem konstanten Beitrag kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen. In vielen Fällen stehen günstigere Krankenkassen zur Verfügung und durch einen Wechsel der Kasse können Verbraucher*innen viel Geld sparen."
46 der 96 gesetzlichen Krankenkassen werden ihren Zusatzbeitrag zum Januar 2024 konstant halten. Das betrifft 42,3 Millionen Versicherte. Nur fünf Krankenkassen senken ihren Beitrag für ihre 832.000 Mitglieder. Durch eine Fusion wird die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen zum Jahreswechsel auf 95 Kassen fallen. Fünf Krankenkassen haben ihre Beiträge für 2024 noch nicht kommuniziert.
Hier geht es zur tagesaktuellen Übersicht aller Beitragsanpassungen. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung – durch Wechsel bis zu 559 Euro sparen
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag zum Januar 2024, haben Verbraucher*innen bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Mit den bereits veröffentlichten Beitragssätzen zum neuen Jahr sind durch einen Wechsel der Krankenkasse aktuell Ersparnisse von bis zu 559 Euro jährlich für Arbeitnehmer*innen möglich – für Selbständige sogar 1.118 Euro.
„Selbst ohne Sonderkündigungsrecht können Verbraucher*innen ihre Krankenkasse nach einer Laufzeit von zwölf Monaten jederzeit wechseln", sagt Dr. Daniel Güssow.
„Sie können die Kasse wählen, die in Bezug auf den Beitragssatz oder Zusatzleistungen am besten zur aktuellen Lebenssituation passt. Versicherte, die im Januar 2023 einen Wechsel der Krankenkasse beantragt haben, können somit im Januar 2024 erneut wechseln."
Ein Wechsel der Krankenkasse funktioniert einfach online: Versicherte können eine neue Krankenkasse wählen und den Wechsel beantragen. Die Abmeldung bei der bisherigen Kasse übernimmt die neue Krankenkasse. Eine Ablehnung von der neuen Krankenkasse ist nicht möglich, da der Gesetzgeber dies ausschließt. Es gibt kein Wechselrisiko.
CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die gesetzliche Krankenversicherung
Bei sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.