Im Dezember geben die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland traditionell den Zusatzbeitrag für das kommende Jahr bekannt. Auch in diesem Jahr haben nun die ersten Kassen ihre Zusatzbeiträge für 2022 veröffentlicht. 56 der 98 gesetzlichen Krankenkassen werden ihren Zusatzbeitrag konstant halten. Dies gilt für rund 50 Millionen Versicherte. Zwölf Krankenkassen nehmen eine Erhöhung vor, wovon rund 18 Millionen Mitglieder betroffen sind. Sieben Krankenkassen senken ihren Beitragssatz für insgesamt 400.000 Mitglieder. Voraussichtlich folgen in den kommenden Tagen weitere Anpassungen.
Hier geht es zur tagesaktuellen Übersicht über die bekannten Zusatzbeiträge für 2022.
Nachdem die Zusatzbeiträge im Januar 2021 im Schnitt von 1,1 auf 1,3 Prozent anstiegen, scheint eine weitere Erhöhungswelle vorerst gestoppt – trotz zunehmender Belastungen durch die Coronapandemie. Der Staat hat dafür einen Steuerzuschuss in Höhe von 28,5 Milliarden Euro bewilligt.
„Trotz des Steuerzuschusses bleiben die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen hoch“, sagt Dr. Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24.
„Verbraucher*innen sollten die Beitragssätze ihrer Krankenkasse prüfen, denn in der Regel stehen günstigere Alternativen zur Verfügung.“ Versicherte können bis zu 624 Euro jährlich durch Krankenkassenwechsel sparen
Auch bei konstanten Beiträgen lohnt es sich für Versicherte, die Zusatzbeiträge und Leistungen der Kassen zu vergleichen. Hätten im laufenden Jahr alle Versicherten zur günstigsten bundesweit geöffneten Kasse gewechselt, wären Ersparnisse in Höhe von 6,4 Mrd. Euro möglich gewesen. Für einzelne Versicherte sind je nach Einkommen, Bundesland und bisheriger Krankenkasse sogar Ersparnisse von bis zu 624 Euro jährlich möglich.
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Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert, d. h. zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. Somit profitieren auch Unternehmen davon, wenn Mitarbeiter*innen zu einer günstigen Kasse wechseln. Anders ist die Situation bei Selbstständigen: Diese Berufsgruppe trägt die Kosten für den Zusatzbeitrag allein. Somit sind hier sogar Ersparnisse von bis zu 1.248 Euro jährlich möglich.
Krankenkassenwahlrecht erlaubt Wechsel alle zwölf Monate mit Vorteilen für Versicherte
Bereits zum 1. Januar 2021 wurde das Kassenwahlrecht reformiert und gesetzlich Versicherten der Wechsel einfacher gemacht. Ähnlich wie bei der Kfz-Police können Versicherte nun alle zwölf Monate ihre Krankenkasse wechseln, statt wie vorher nach 18 Monaten.
„Für Versicherte bedeutet die verkürzte Bindungsfrist große Vorteile, da sie nun regelmäßig die Kasse wählen können, die in Bezug auf Beitragssätze oder Zusatzleistungen am besten zur aktuellen Lebenssituation passt“, sagt Dr. Daniel Güssow
. „Für Versicherte, die im Januar 2021 einen Wechsel der Krankenkasse beantragt haben, besteht somit im Januar 2022 bereits die nächste Wechselmöglichkeit.“
Der Wechsel selbst ist in wenigen Minuten auf den Weg gebracht: Versicherte können direkt online eine neue Kasse wählen und den Wechsel beantragen. Die Abmeldung bei der bisherigen Kasse übernimmt die neue Versicherung. Ebenso müssen bereits gesetzlich Versicherte nicht fürchten, von der neuen Kasse abgelehnt zu werden. Hier schließt der Gesetzgeber eine Ablehnung, bspw. aufgrund des Alters, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen, aus.
CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die gesetzliche Krankenversicherung
Bei sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
1Berechnung basierend auf Einkommen von 58.050 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2021) und Zusatzbeiträgen zum 17.12.2021