Auch nach dem Wechselstichtag am 30. November können Verbraucher*innen noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Erhöht der bisherige Versicherer den Beitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
„Verbraucher*innen haben immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt“, sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24.
„Damit können sie auch nach dem 30. November ihre Kfz-Versicherung wechseln. Die Frist für die Sonderkündigung beginnt ab Erhalt der Beitragsrechnung.“
Ein Sonderkündigungsrecht gilt auch bei
versteckten Beitragserhöhungen. Das ist der Fall, wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag zwar sinkt, aber nicht so stark, wie es den Verbraucher*innen aufgrund einer besseren Schadenfreiheitsklasse zustünde. Hierauf muss der Versicherer in der Beitragsrechnung hinweisen.
Digitale Assistentin Mia und 300 Versicherungsexpert*innen beraten CHECK24-Kund*innen
Die
digitale Assistentin Mia hilft Kund*innen festzustellen, ob sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben. Alternativ können Kund*innen auch direkt den
Sonderkündigungsrechner nutzen. Verbraucher*innen beantworten einige gezielte Fragen und werden im Anschluss darüber informiert, ob sie ihren Vertrag kündigen können.
Zusätzlich erhalten Verbraucher*innen, die Fragen zu ihrer Kfz-Versicherung haben, bei über 300 CHECK24-Versicherungsexpert*innen an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon, E-Mail oder Chat. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
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