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Edgar Kirk
Senior Public Relations Manager

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edgar.kirk@check24.de
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Erika-Mann-Str. 62-66
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05.01.2023 | München | Strom

Neues Bürgergeld reicht nicht für Stromkosten

  • Durchschnittliche Stromkosten 25 Prozent über Regelbedarf für Strom
  • Stromgrundversorgung: 668 Fälle von Preiserhöhungen im Januar
Im Januar wurde aus dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) das neue Bürgergeld. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt auf 502 Euro im Monat – 53 Euro mehr als bislang.1 Gleichzeitig zahlen Verbraucher*innen so viel wie noch nie für Strom. Das führt dazu, dass Empfänger*innen des Bürgergelds im Schnitt 130 Euro mehr im Jahr für Strom ausgeben müssen, als das Bürgergeld vorsieht – und das trotz der Strompreisbremse.

Das Bürgergeld sieht 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor.2 Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom ergeben sich jedoch trotz Strompreisbremse durchschnittliche jährliche Kosten von 641 Euro. Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale.



Stromgrundversorgung: 668 Fälle von Preiserhöhungen im Januar

Im Dezember 2022 zahlten Verbraucher*innen so viel wie noch nie für Strom. Trotzdem gibt es im Januar 2023 668 Fälle von Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung. Betroffen davon sind rund 7,6 Millionen Haushalte. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 60,2 Prozent.

„Viele Stromkund*innen werden im kommenden Jahr von der Strompreisbremse profitieren“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Jedoch sollten sie trotz der Strompreisbremse regelmäßig ihren Stromtarif überprüfen, um die nicht gedeckelten Kosten zu optimieren. Erste Neukundentarife unterhalb von 40 Cent je Kilowattstunde werden vereinzelt bereits angeboten und ergeben deutliche Einsparpotenziale - auch ganz ohne Strompreisbremse."

1Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/buergergeld-2125010 [29.12.2022]
2Quelle: https://www.buergergeld.org/regelsatz/#wie-setzt-sich-der-regelsatz-zusammen [29.12.2022]

 
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