Anmelden und von allen CHECK24 Vorteilen profitieren!
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 34 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Expertenberatung
  • Alle Bereiche
    089 - 24 24 12 34
  • Urlaubsreisen

    Mo - So 0:00 - 24:00 Uhr

    089 - 24 24 11 33
  • Mietwagen

    Mo - So 0:00 - 24:00 Uhr

    089 - 24 24 11 44
  • Kfz-Versicherung

    Mo - So 8:00 - 22:00 Uhr

    089 - 24 24 12 12
  • Kredit

    Mo - So 8:00 - 20:00 Uhr

    089 - 24 24 11 24
  • Strom & Gas

    Mo - So 8:00 - 22:00 Uhr

    089 - 24 24 11 66
  • Internet

    Mo - So 8:00 - 22:00 Uhr

    089 - 24 24 11 77
  • Mobilfunk

    Mo - So 8:00 - 22:00 Uhr

    089 - 24 24 11 88
  • Shopping

    Mo - So 8:00 - 20:00 Uhr

    089 - 24 24 11 55
Fragen zu einem anderen Bereich?
Alle E-Mail-Adressen und Telefonnummern finden Sie auf der Kontaktseite
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Pressekontakt CHECK24

Edgar Kirk
Senior Public Relations Manager

Tel. +49 89 - 2000 47 1175
edgar.kirk@check24.de
CHECK24 Services für
Versicherungsvergleiche GmbH

Erika-Mann-Str. 62-66
80636 München
presse.versicherungen@check24.de
www.check24.de
05.01.2023 | München | Strom

Neues Bürgergeld reicht nicht für Stromkosten

  • Durchschnittliche Stromkosten 25 Prozent über Regelbedarf für Strom
  • Stromgrundversorgung: 668 Fälle von Preiserhöhungen im Januar
Im Januar wurde aus dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) das neue Bürgergeld. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt auf 502 Euro im Monat – 53 Euro mehr als bislang.1 Gleichzeitig zahlen Verbraucher*innen so viel wie noch nie für Strom. Das führt dazu, dass Empfänger*innen des Bürgergelds im Schnitt 130 Euro mehr im Jahr für Strom ausgeben müssen, als das Bürgergeld vorsieht – und das trotz der Strompreisbremse.

Das Bürgergeld sieht 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor.2 Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom ergeben sich jedoch trotz Strompreisbremse durchschnittliche jährliche Kosten von 641 Euro. Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale.



Stromgrundversorgung: 668 Fälle von Preiserhöhungen im Januar

Im Dezember 2022 zahlten Verbraucher*innen so viel wie noch nie für Strom. Trotzdem gibt es im Januar 2023 668 Fälle von Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung. Betroffen davon sind rund 7,6 Millionen Haushalte. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 60,2 Prozent.

„Viele Stromkund*innen werden im kommenden Jahr von der Strompreisbremse profitieren“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Jedoch sollten sie trotz der Strompreisbremse regelmäßig ihren Stromtarif überprüfen, um die nicht gedeckelten Kosten zu optimieren. Erste Neukundentarife unterhalb von 40 Cent je Kilowattstunde werden vereinzelt bereits angeboten und ergeben deutliche Einsparpotenziale - auch ganz ohne Strompreisbremse."

1Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/buergergeld-2125010 [29.12.2022]
2Quelle: https://www.buergergeld.org/regelsatz/#wie-setzt-sich-der-regelsatz-zusammen [29.12.2022]

 
Über CHECK24
CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an 18 weiteren Standorten in Deutschland vertreten.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.