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Maria Trottner
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21.09.2023 | München | Auto & Fahrzeuge

Typklasse: Kfz-Versicherungsbeitrag ändert sich durch Umstufung um Hunderte Euro

  • Beispiel: Vollkasko für Cupra Formentor durch Umstufung 131 Euro günstiger
  • Höhere Vollkaskoklasse lässt Versicherungsbeitrag für Lynk & Co 01 um 271 Euro steigen
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, z. B. durch Umstufung der Typklasse
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat heute die neuen Typklassen für Tausende verschiedene Automodelle bekanntgeben. Beispielberechnungen von CHECK24 zeigen, dass Halter*innen eines vollkaskoversicherten Cupra Formentor 1.4 TSI e-Hybrid profitieren. Der Versicherungsbeitrag sinkt im Beispiel durch eine niedrigere Typklasse um rund 131 Euro bzw. 28 Prozent im Jahr.1

Wer hingegen einen Lynk & Co 01 fährt, muss im nächsten Jahr deutlich mehr für seine Vollkaskoversicherung zahlen. Im Beispiel steigt der Versicherungsbeitrag durch die gestiegene Typklasse um knapp 271 Euro. Die Vollabsicherung für den Honda Jazz Hybrid wird im kommenden Jahr durch eine höhere Typklasse um 148 Euro teurer.

„Die Typklassen spiegeln unter anderem die Unfallbilanzen der Automodelle sowie die Reparaturkosten für geschädigte Unfallgegner wider
“, sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Je mehr Schäden in den vergangenen Jahren für ein Modell gemeldet wurden, desto höher ist die Einstufung. Damit steigt meist auch der Kfz-Versicherungsbeitrag für dieses Modell. Es kann sich der Versicherungsbeitrag für ein Modell ändern, deshalb lohnt sich ein Preisvergleich. So können Verbraucher*innen bis zu 850 Euro sparen.“

Die Typklasse ist nur eins von über 50 individuellen Merkmalen, die den Preis der Kfz-Versicherung beeinflussen. Auch die Regionalklasse hat einen Einfluss auf den Beitrag. Berechnungen von CHECK24 hatten ergeben, dass der Beitrag je nach Wohnort um bis zu 319 Euro variiert.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, z. B. durch Umstufung der Typklasse

Der GDV veröffentlicht die Typklassen einmal im Jahr. Kommt es dadurch zu Beitragsanpassungen, kommunizieren Versicherungsunternehmen das in der Regel mit der Beitragsrechnung für das Folgejahr, die meist im Oktober oder November verschickt wird.

Steigt der Versicherungsbeitrag z. B. durch Umstufung des versicherten Fahrzeugs in eine höhere Typklasse, haben Verbraucher*innen ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der neuen Rechnung haben sie vier Wochen Zeit, um zu einer neuen Versicherung zu wechseln und den alten Vertrag zu kündigen.

300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1Tabellen mit den Bespielberechnungen unter:       http://www.check24.de/files/p/2023/4/3/9/19087-2023_09_21_check24_tabellen_typklassen.pdf
 
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CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für Internet und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.  Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an vielen weiteren Standorten in Deutschland vertreten.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.