Der Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 entlastet Verbraucher*innen um 5,1 Mrd. Euro. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz bereits im April beschlossen. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung an die Kund*innen weiterzugeben.
– Die Abschaffung der EEG-Umlage (aktuell 3,723 Ct.) bringt für einen
Singlehaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.500 kWh etwa
66 Euro. Eine
Familie mit 5.000 kWh Stromverbrauch zahlt etwa
222 Euro weniger.
– Seit Herbst 2021 kommt es vermehrt zu Strompreiserhöhungen. Im Vergleich zu
Oktober 2021 sind die
Strompreise für einen
Musterhaushalt mit 5.000 kWh im Schnitt bereits um
471 Euro gestiegen. Somit mildert die Abschaffung der EEG-Umlage den Anstieg der Strompreise um weniger als 50 Prozent.
– „Die erste Senkung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel kam aufgrund der massiv gestiegenen Einkaufspreise bei Strom nicht bei den Verbraucher*innen an", sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „
Mit der Abschaffung der Ökostromumlage im Juli wird ein Vierpersonenhaushalt um 222 Euro im Jahr erneut entlastet. Den starken Anstieg der Stromkosten seit vergangenem Jahr federt das aber nur teilweise ab."
– Weitere staatliche Maßnahmen könnten den Preisanstieg vollständig abfangen: denkbare Entlastungen wären eine
Senkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 1,0 Cent/kWh und eine
Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent.
==> In Kombination mit der Abschaffung der EEG-Umlage würde eine
Familie so um
459 Euro und ein
Singlehaushalt um
147 Euro im Jahr
entlastet werden. (Dabei handelt es sich nicht um die einfache Summe der Einzelentlastungen, da der Wegfall der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer den Nettobetrag reduzieren. Auf diesen niedrigeren Nettopreis werden dann sieben Prozent Mehrwertsteuer gerechnet.)