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Pressekontakt CHECK24

Maria Trottner
Public Relations Managerin

Tel. +49 89 - 2000 47 1174
maria.trottner@check24.de
CHECK24 Consulting GmbH
Wallstr. 9-13
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30.06.2022 | München | Energie

Wegfall der EEG-Umlage – 5,1 Mrd. € Ersparnis dämpft Strompreisanstieg kaum

  • Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 entlastet Verbraucher*innen um 5,1 Mrd. Euro
  • Anstieg der Strompreise um weniger als 50 Prozent gemildert

Der Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 entlastet Verbraucher*innen um 5,1 Mrd. Euro. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz bereits im April beschlossen. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung an die Kund*innen weiterzugeben.

 
– Die Abschaffung der EEG-Umlage (aktuell 3,723 Ct.) bringt für einen Singlehaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.500 kWh etwa 66 Euro. Eine Familie mit 5.000 kWh Stromverbrauch zahlt etwa 222 Euro weniger.
 
– Seit Herbst 2021 kommt es vermehrt zu Strompreiserhöhungen. Im Vergleich zu Oktober 2021 sind die Strompreise für einen Musterhaushalt mit 5.000 kWh im Schnitt bereits um 471 Euro gestiegen. Somit mildert die Abschaffung der EEG-Umlage den Anstieg der Strompreise um weniger als 50 Prozent.


– „Die erste Senkung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel kam aufgrund der massiv gestiegenen Einkaufspreise bei Strom nicht bei den Verbraucher*innen an"
, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Mit der Abschaffung der Ökostromumlage im Juli wird ein Vierpersonenhaushalt um 222 Euro im Jahr erneut entlastet. Den starken Anstieg der Stromkosten seit vergangenem Jahr federt das aber nur teilweise ab."
 
– Weitere staatliche Maßnahmen könnten den Preisanstieg vollständig abfangen: denkbare Entlastungen wären eine Senkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 1,0 Cent/kWh und eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent.
==> In Kombination mit der Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Familie so um 459 Euro und ein Singlehaushalt um 147 Euro im Jahr entlastet werden. (Dabei handelt es sich nicht um die einfache Summe der Einzelentlastungen, da der Wegfall der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer den Nettobetrag reduzieren. Auf diesen niedrigeren Nettopreis werden dann sieben Prozent Mehrwertsteuer gerechnet.)

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