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Krankenkassenvergleich: Das Wichtigste zusammengefasst 

  • Die Zusatzleistungen und die kassenindividuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen unterscheiden sich teilweise stark voneinander.
  • Durch niedrigere Zusatzbeiträge, mehr freiwillige Zusatzleistungen und bessere Bonusprogramme ist eine Kostenersparnis von mehreren Hundert Euro pro Jahr möglich.
  • Der Krankenkassenvergleich von CHECK24 zeigt Ihnen die Leistungen der unterschiedlichen Krankenkassen und ermittelt Ihr persönliches Sparpotenzial.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2024 bei 1,7 Prozent. Im Jahr 2025 wird er auf 2,5 Prozent erhöht.
  • Einige Kassen haben bereits eine Erhöhung ihres Zusatzbeitrags für 2025 angekündigt. Der höchste Zusatzbeitrag beträgt aktuell 4,4 Prozent.

Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 20.12.2024

Krankenkassenvergleich: Die günstigsten Krankenkassen 2025 und ihre Leistungen

Angaben basieren auf Arbeitnehmer*innen mit Bruttoeinkommen über 66.150 Euro pro Jahr.

Manche Kassen sind nur regional geöffnet. Die mögliche Ersparnis ergibt sich aus dem Vergleich zur teuersten Krankenkasse.

Stand: 20.12.2024

  • Niedrigster Beitragssatz
    1.
    BKK firmus

    BKK firmus

    Beitragssatz: 16,44 %

    • Zähne: sehr gut
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: befriedigend

    453,13 € monatlich

    bis zu 847 € im Jahr sparen

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  • 2.
    BKK Faber-Castell & Partner

    BKK Faber-Castell & Partner

    Beitragssatz: 16,78 %

    • Zähne: stark eingeschränkt
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: sehr gut

    462,50 € monatlich

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  • 3.
    hkk Krankenkasse

    hkk Krankenkasse

    Beitragssatz: 16,79 %

    • Zähne: eingeschränkt
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: gut

    462,77 € monatlich

    bis zu 731 € im Jahr sparen

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  • 4.
    BKK Public

    BKK Public

    Beitragssatz: 16,90 %

    • Zähne: sehr gut
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: befriedigend
    • Osteopathie: sehr gut

    465,81 € monatlich

    bis zu 695 € im Jahr sparen

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  • 5.
    BKK exklusiv

    BKK exklusiv

    Beitragssatz: 16,99 %

    • Zähne: gut
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: befriedigend
    • Osteopathie: sehr gut

    468,29 € monatlich

    bis zu 665 € im Jahr sparen

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  • 6.
    Audi BKK

    Audi BKK

    Beitragssatz: 17,00 %

    • Zähne: befriedigend
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: gut
    • Osteopathie: befriedigend

    468,56 € monatlich

    bis zu 661 € im Jahr sparen

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  • Häufiger Testsieger
    7.
    Techniker Krankenkasse (TK)

    Techniker Krankenkasse (TK)

    Beitragssatz: 17,05 %

    • Zähne: befriedigend
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: gut
    • Osteopathie: befriedigend

    469,94 € monatlich

    bis zu 645 € im Jahr sparen

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Wichtige Kriterien für die Wahl der richtigen Krankenkasse

Ein Krankenkassenvergleich hilft Ihnen dabei, die richtige Kasse zu finden. Sie können die einzelnen Krankenkassen anhand verschiedener Faktoren vergleichen.

Beitragskosten

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt für Arbeitnehmer sowie für Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld aktuell 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse einzeln und abhängig von der wirtschaftlichen Situation festgelegt.

Freiwillige Zusatzleistungen

Da jede Krankenkasse andere Zusatzleistungen anbietet, sollten Sie das Leistungsspektrum ebenfalls in die Auswahl Ihrer Wunschkasse miteinbeziehen. Achten Sie dabei besonders auf Leistungen, die Ihnen wichtig sind. Bietet eine Kasse beispielsweise eine höhere Kostenübernahme für Zusatzleistungen wie die professionelle Zahnreinigung oder für Naturheilverfahren, können Sie dadurch Kosten sparen, selbst wenn der Zusatzbeitrag höher als bei anderen Kassen ist.

Regionale Verfügbarkeit der Krankenkasse

Nicht jede Krankenkasse ist bundesweit geöffnet. Für manche Kassen ist die Mitgliedschaft nur in bestimmten Regionen möglich. Im CHECK24 Vergleich für gesetzliche Krankenversicherungen geben Sie zu Beginn Ihre Postleitzahl ein. Dadurch werden Ihnen nur Krankenkassen angezeigt, die bundesweit oder in Ihrem Bundesland geöffnet sind. Insbesondere nach einem Umzug kann es sich anbieten, die regionale Verfügbarkeit Ihrer Krankenkasse zu prüfen.

Durch die Wahl der richtigen Krankenkasse können Sie Geld sparen und gleichzeitig von besseren Leistungen profitieren. Sie haben grundsätzlich alle zwölf Monate die Möglichkeit, Ihre Kasse zu wechseln.

Beitragskosten der Krankenkassen über den Zusatzbeitrag vergleichen

Ein wichtiger Faktor beim Krankenkassenvergleich sind die Beitragskosten. Neben dem allgemeinen Beitragssatz erhebt jede Kasse – seit dem 1. Januar 2015 – einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der individuelle Zusatzbeitrag orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag, welcher zum Ende jeden Jahres gesetzlich festgelegt wird. Hierbei handelt es sich um eine rein rechnerische Größe, die sich aus dem allgemeinen Finanzbedarf der Krankenkassen für das kommende Jahr ergibt.

2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Für 2025 erhöht er sich auf 2,5 Prozent.

Da der tatsächliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird und der durchschnittliche Zusatzbeitrag lediglich eine Orientierung darstellt, kann sich ein Krankenkassenvergleich für Sie lohnen.

Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags, bei Rentnern beteiligt sich in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung zur Hälfte. Selbstständige und Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern versichert sind, müssen den Zusatzbeitrag hingegen vollständig selbst bezahlen. Der Zusatzbeitrag und der allgemeine Beitragssatz werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 62.100 Euro (2024, ab 2025: 66.150 Euro) pro Jahr erhoben.

Im Jahr 2024 lagen über 50 Krankenkassen aus dem CHECK24 Vergleich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und etwa 40 hatten einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von mindestens 1,7 Prozent. Die BKK firmus ist mit einem Zusatzbeitrag von 1,84 Prozent aktuell die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse.

 

Monatliche Zusatzkosten für die GKV durch den Zusatzbeitrag (bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten). Mit einer BBG von 66.150 € jährlich (monatlich: 5.512,50 €), Prognose für 2025.
Einkommen (brutto/Monat) 0,9 % 1,2 % 1,7 % 2,5 % 4,4 %
2.000 € 18 € 24 € 34 € 50 € 88 €
3.000 € 27 € 36 € 51 € 75 € 132 €
4.000 € 36 € 48 € 68 € 100 € 176 €
5.512,50 € 49,61 € 66,15 € 93,71 € 137,81 € 242,55 €
6.000 € 49,61 € 66,15 € 93,71 € 137,81 € 242,55 €

Zusatzbeiträge aller Krankenkassen

CHECK24 hat Ihnen alle individuellen Zusatzbeiträge der Kassen zusammengestellt. In der Vergleichstabelle können Sie die Krankenkassen nach dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag sortieren und sehen, welche Kassen über/unter dem durchschnittlichen Beitrag liegen oder ihren Beitrag erhöht haben. Durch einen Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenversicherung können Sie Ihre jährlichen Beiträge aktuell um bis zu 847 Euro reduzieren.

Welche Krankenkasse passt zu mir?

Die Wahl der richtigen Krankenkasse ist auch von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen abhängig. Bei Ihrem Krankenkassenvergleich sollten Sie deshalb prüfen, welche Krankenkasse am besten zu Ihnen passt.

Für Familien und Paare

Familien können die Vorteile der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV nutzen. In der Regel sind die Kinder so bei der gleichen Krankenkasse versichert wie ihre Eltern oder ein Elternteil. Daher sollten Eltern eine Krankenkasse wählen, die für alle Mitversicherten die beste Option darstellt. Bestehen bei Kindern bereits Zahnprobleme, kann eine Krankenkasse mit zusätzlichen Zahnleistungen und attraktiven Bonusprogrammen sinnvoll sein. Einige Krankenkassen bieten auch spezielle Untersuchungen für Kinder und Jugendliche an.

Paare mit Kinderwunsch sollten eine Krankenkasse wählen, die Leistungen wie künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsvorsorge und die Vermittlung von Hebammen umfasst.

Für Arbeitnehmer und Selbstständige

Arbeitnehmer und Selbstständige können je nach Alter, Einkommen und persönlichen Bedürfnissen unterschiedliche Krankenkassen bevorzugen. Bei niedrigerem Einkommen kann eine Krankenkasse mit geringerem Zusatzbeitrag vorteilhaft sein, um möglichst geringe Beitragskosten zahlen zu müssen. Insbesondere bei Selbstständigen kann der Zusatzbeitrag entscheidend sein, da sie die Kosten im Gegensatz zu Angestellten komplett selbst zahlen müssen. Für Gutverdiener könnten hingegen attraktive Zusatzleistungen wichtiger als die Beitragskosten sein. Erwerbstätige mittleren Alters sollten zudem eine Krankenkasse wählen, die gute Vorsorgeuntersuchungen anbietet.

Für Studenten und Azubis

Da Studenten und Azubis in der Regel ein geringeres Einkommen und aufgrund ihres jungen Alters oftmals wenig Behandlungsbedarf haben, empfiehlt sich für sie eine Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag. Studierende, die nicht mehr in der Familienversicherung sind, müssen den Zusatzbeitrag komplett selbst zahlen. Wenn Auslandssemester oder -reisen geplant sind, sollte die Krankenkasse außerdem einen guten Auslands- und Impfschutz bieten. Da das Studium und die Ausbildung oft mit stressigen Lebensphasen verbunden sind, sollten junge Versicherte bei ihrem Krankenkassenvergleich auch auf Zusatzleistungen zur Unterstützung der mentalen Gesundheit achten.

Für Rentner und Senioren

Auch für Rentner kann es sinnvoll sein, durch die Wahl einer günstigeren Krankenkasse die Beitragskosten zu senken. Dennoch sollten ältere Versicherte Wert auf umfassende Vorsorgeleistungen und gute Angebote in der Rehabilitation legen. Insbesondere bei der Krebsvorsorge gibt es zwischen den Krankenkassen erhebliche Leistungsunterschiede, die beim Krankenkassenvergleich geprüft werden sollten.

Beliebte Krankenkassen im Vergleich: Die aktuellen Favoriten

  1. BKK firmus
    Die BKK firmus zählt seit einigen Jahren zu den günstigsten, bundesweiten Krankenkassen in Deutschland, mit einem Zusatzbeitrag von nur 1,84 Prozent. Besonders bei CHECK24-Kunden erfreut sie sich großer Beliebtheit. Sie punktet mit hervorragenden Leistungen in den Bereichen Zahngesundheit, Impfschutz und erweiterter Krebsvorsorge: Die BKK firmus bezahlt bis zu 80 Euro jährlich für die professionelle Zahnreinigung und leistet für die 11 gängigsten Reiseimpfungen sowie für die Grippeimpfung. Die Vorsorgeuntersuchungen für Brust-, Haut- und Darmkrebs werden über den gesetzlichen Anspruch hinaus übernommen.
  2. TK – Die Techniker
    Die Techniker Krankenkasse, mit über 11 Millionen Mitgliedern die größte Krankenkasse Deutschlands, überzeugt durch ein attraktives Angebot und wird von den CHECK24-Kunden mit durchschnittlich 4,5 (von 5) Sternen bewertet. Bei einem Beitragssatz von 2,45 Prozent bietet die TK ausgezeichnete Zusatzleistungen. Dazu zählt etwa ein umfassender Impfschutz: Die TK übernimmt die Kosten für den Grippeschutz und für die wichtigsten Reiseimpfungen. Darüber hinaus zahlt Die Techniker bis zu 300 Euro jährlich für Gesundheitskurse und bietet hervorragende digitale Leistungen, wie etwa Online-Programme für die Gesundheitsförderung.
  3. hkk – Handelskrankenkasse
    Die hkk gehört ebenfalls zu den Favoriten der CHECK24-Kunden. Mit einem Zusatzbeitrag von nur 2,19 Prozent ist sie nach der BKK firmus die zweitgünstigste, bundesweit geöffnete Krankenkasse. Darüber hinaus überzeugt die hkk mit attraktiven Zusatzleistungen, darunter Impfungen und die erweiterte Krebsvorsorge: Auch die hkk leistet umfänglich für den Reise- sowie Grippeschutz und übernimmt die Vorsorge für Brust-, Haut- und Darmkrebs. Darüber hinaus werden bis zu 160 Euro jährlich für osteopathische Behandlungen erstattet.

Leistungsvergleich: Freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen im Überblick

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich vorgeschrieben. Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, dass jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch darauf hat, ausreichend und nach dem aktuellen medizinischen Stand behandelt zu werden. Rund fünf Prozent der Leistungen der Krankenkassen sind jedoch freiwillige Zusatzleistungen.

Jeder Krankenkasse ist hierbei freigestellt, welche Zusatzleistungen sie ihren Versicherten anbietet. So übernehmen einige Kassen beispielsweise alternative Therapieverfahren wie Osteopathie, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (etwa Krebsvorsorge oder Untersuchungen für Kinder), Impfungen oder professionelle Zahnreinigungen, die normalerweise nicht bezahlt werden. Durch die Kostenübernahme von Zusatzleistungen können Versicherte jährlich mehrere Hundert Euro einsparen, weshalb sich ein Krankenkassenvergleich schnell auszahlen kann. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

Beispiele für freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen:

  • Zuschuss für professionelle Zahnreinigung
  • Vergünstigter Zahnersatz
  • Zusätzliche Impfungen
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, z. B. Krebsvorsorge
  • Zuschüsse für Osteopathie
  • Gesundheitskurse

Leistungsvergleich für individuelle Bedürfnisse

Abhängig von Ihren individuellen Ansprüchen können manche Zusatzleistungen für Sie wichtiger sein als andere. Der Krankenkassenvergleich von CHECK24 zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Zusatzleistungen einzelne Kassen bieten.

Zusatzversicherungen und Extraleistungen

Durch die gesetzliche Krankenversicherung wird Ihre medizinische Grundversorgung abgedeckt. Um zusätzliche Leistungen zu erhalten und sich vor hohen Eigenanteilen zu schützen, können Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen können verschiedene Zusatzversicherungen für Sie sinnvoll sein.

Zu den wichtigsten Krankenzusatzversicherungen gehören:

  • Zahnzusatzversicherung
    Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich vor hohen Kosten für Zahnersatz, Zahnreinigungen und Zahnbehandlungen schützen.
  • Krankenhauszusatzversicherung
    Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet Ihnen zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, etwa eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Auslandskrankenversicherung
    Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen Kosten für Behandlungen, die außerhalb Deutschlands und Europas notwendig sind. Zu den wichtigsten Leistungen gehören der Krankenrücktransport, ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • Ambulante Zusatzversicherung
    Mit einer ambulanten Zusatzversicherung schützen Sie sich vor Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, die von der Krankenkasse nicht oder nur anteilig übernommen werden. Auch Sehhilfen und alternative Heilmethoden werden von der Zusatzversicherung bezuschusst.

Nachdem Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, können Sie prüfen, welche Leistungen Ihnen noch fehlen und wo ein Zusatzschutz für Sie sinnvoll ist. So wird Ihre gesundheitliche Versorgung optimal auf Sie abgestimmt und Sie müssen nicht auf wichtige Leistungen verzichten oder sich vor hohen Kosten fürchten.

Wahl- und Bonusprogramme der Krankenkassen

Die meisten Krankenkassen belohnen ihre Versicherten für ein gesundheitsbewusstes Verhalten und bieten dafür spezielle Bonusprogramme. Dabei werden bestimmte Aktivitäten mit Geldprämien oder Sachleistungen belohnt. Durch die Teilnahme am Bonusprogramm können Versicherte jährlich zusätzliche Leistungen im Wert von mehreren hundert Euro erhalten.

Beispiele für Aktivitäten, die belohnt werden:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Sportliche Aktivität, z. B. Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein
  • Verzicht auf Tabakprodukte
  • Teilnahme an Präventionskursen, z. B. Ernährungsberatung
  • Blutspenden

Beispiele für Belohnungen oder Prämien:

  • Geldprämien
  • Gutscheine für Behandlungen, z. B. für die professionelle Zahnreinigung
  • Sachleistungen, z. B. Fitness-Tracker
  • Punkte, die in beliebige Prämien umgewandelt werden

Jede Krankenkasse hat ihr individuelles Bonusprogramm und bietet unterschiedliche Prämien. Auch die Konditionen unterscheiden sich, d. h. wie oft oder wie lange Sie eine bestimmte Maßnahme durchführen müssen, um die Boni zu erhalten. Einige Kassen bieten sogar eine eigene App für ihr Vorteilsprogramm an.

Um die Details herauszufinden, können Sie die jeweilige Kasse einfach kontaktieren und dies bei Ihrem Krankenkassenvergleich berücksichtigen.

Förderungen, Prämien und Erstattungen: 6 Spartipps beim Krankenkassenvergleich

  • Beitragsrechner
    Im CHECK24 Vergleich können Sie Ihr Bruttoeinkommen angeben und sehen direkt, welchen Beitrag Sie bei den einzelnen Krankenkassen zahlen müssten. Mit dem Beitragsrechner sehen Sie also auf einen Blick, wo Sie Beitragskosten sparen können.
  • Beiträge von der Steuer absetzen
    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Krankenkassenbeiträge von der Steuer abzusetzen. In Ihrer Steuererklärung können Sie die Beitragskosten unter „Vorsorgeaufwendungen“ geltend machen. Für Angestellte, Beamte, Rentner und Studierende beträgt die jährliche Höchstgrenze 1.900 Euro, für Selbstständige liegt sie bei 2.800 Euro.
  • Wahltarif mit Beitragsrückerstattung
    Einige Krankenkassen bieten einen sogenannten Wahltarif mit Beitragsrückerstattung bzw. Beitragsrückgewähr an. Wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben, zahlt Ihre Krankenkasse Ihnen eine Beitragsprämie. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden dabei nicht berücksichtigt und können normal wahrgenommen werden.
  • Tarife mit Selbstbehalt
    Bei einigen Krankenkassen können Sie einen Tarif mit Selbstbehalt wählen. Sie zahlen dann einen bestimmten Teil der Behandlungskosten aus eigener Tasche, profitieren dafür aber von geringeren Beiträgen.
  • Zuzahlungsbefreiung
    Wenn Sie hohe Ausgaben für Behandlungen und Medikamente haben, können Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens bzw. bei 1 Prozent für chronisch Kranke. 
  • Kostenerstattung durch Krankenzusatzversicherung
    In bestimmten Fällen kann es sich für Sie lohnen, eine Krankenzusatzversicherung, wie etwa eine Zahnzusatzversicherung, abzuschließen. Dadurch können Sie hohe Behandlungskosten vermeiden, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Mit dem CHECK24 Krankenkassenvergleich in 4 Schritten die Krankenkasse wechseln

  1. Starten Sie den CHECK24 Krankenkassenvergleich

    Mit Ihren Angaben zu Ihrem aktuellen Status (z. B. Angestellter, Student, etc.), Ihrer bisherigen Versicherung, Ihrem Wohnort und Ihrem Gehalt beginnen Sie den Vergleich. Manche Kassen sind lediglich regional oder für Mitarbeitende eines bestimmten Unternehmens zugänglich. Der Krankenkassenvergleich ermöglicht Ihnen einen Überblick über alle infrage kommenden Kassen und stellt einen direkten Vergleich zu den Beiträgen und Leistungen Ihrer aktuellen Krankenkasse her.

  2. Auswahl einer neuen Krankenkasse

    Legen Sie fest, was Sie sich von Ihrer neuen Krankenkasse wünschen. Möchten Sie wechseln, um Geld zu sparen, dann sollten Sie eine Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag wählen.
    Suchen Sie besondere Leistungen, wie etwa eine umfangreiche Übernahme von Reiseschutzimpfungen oder Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung, dann achten Sie auf das Angebot der freiwilligen Zusatzleistungen der jeweiligen Kasse. Haben Sie eine Wahl getroffen, können Sie den Wechsel zu Ihrer neuen Kasse bequem online beantragen.
    Nutzen Sie für die individuelle Auswahl auch die Filterleiste auf der linken Seite im CHECK24 Vergleich.

  3. Abmeldung bei Ihrer bisherigen Kasse

    Sie brauchen Ihre aktuelle Krankenkasse nicht selbst zu kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, informiert Ihre neue Kasse automatisch die bisherige Versicherung über Ihren Wunsch. Nach Ablauf der Wechselfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende beginnt Ihr Versicherungsverhältnis lückenlos bei Ihrer neuen Krankenkasse.

    Beachten Sie die Bindungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese besagt, dass sie frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zu einer anderen Kasse wechseln können. Die Bindungsfrist ist also wie eine Mindestvertragslaufzeit zu verstehen.

    Sonderkündigungsrecht bei Arbeitgeberwechsel oder Erhöhung des Zusatzbeitrags

    Wechseln Sie den Arbeitgeber, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn ohne Einhaltung der Bindungsfrist oder der gesetzlichen Wechselfrist von 2 vollen Kalendermonaten die Krankenkasse wechseln.

    Die Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt ebenfalls, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Sie können dann zum Ende des Monats kündigen, in dem der gestiegene Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird. Es gilt in diesem Fall die normale Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.

  4. Start bei Ihrer neuen Krankenkasse

    Nun müssen Sie nur noch Ihren Arbeitgeber formlos über den Wechsel Ihrer Krankenkasse informieren. Hierzu reicht bspw. eine E-Mail an die Personalabteilung Ihres Unternehmens. Bei Ihrer neuen Krankenkasse reichen Sie noch ein Lichtbild ein und erhalten dann auch Ihre neue Versichertenkarte. Ganz wichtig für Sie: Auch während des Wechsels der Krankenkasse sind Sie lückenlos versichert und können jederzeit zum Arzt gehen.
    Unser Service stellt Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit welchem Sie Ihrem Arbeitgeber den Krankenkassenwechsel ganz bequem melden können.

Mit dem CHECK24 Vergleich gestaltet sich Ihr Krankenkassenwechsel sehr einfach. In unserem Vergleich werden aktuell 73 Kassen berücksichtigt, die bundesweit bzw. nur in Ihrem Bundesland geöffnet sind. Mit unserem Krankenkassenvergleich erhalten Sie einen schnellen Überblick über den jeweils aktuellen Beitragssatz, Zusatzleistungen und Bonusprogramme der Kassen. Dadurch sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie mit einem Wechsel der Krankenkasse sparen können und Sie müssen die Konditionen nicht bei jeder Kasse einzeln anfragen.

Nach der Eingabe der wichtigsten persönlichen Angaben kümmern wir uns für Sie um den Wechsel. Die Erstellung des Antrags dauert in der Regel nur wenige Minuten. Anschließend prüfen wir diesen und leiten ihn schnellstmöglich an Ihre neue Kasse weiter. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden Sie selbstverständlich informiert. Wir begleiten Ihren Wechsel, bis Sie Ihre neue Gesundheitskarte erhalten haben. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten jederzeit zur Verfügung. Unser gesamter Service ist für Sie dabei vollständig kostenlos.

Laut einer Umfrage im Auftrag von CHECK24 (Januar 2024) wechseln 41 Prozent der Wechselwilligen aufgrund der aktuellen Beitragserhöhung ihre Krankenkasse. Weitere 30 Prozent begründen ihren Wechsel mit ihrer generellen Unzufriedenheit über die Beitragssätze und 28 Prozent suchen aufgrund negativer Erfahrungen mit der Leistung und dem Service eine neue Krankenkasse. 

Häufige Fragen

  • Was muss bei einem Wechsel der Krankenkasse beachtet werden?

    Bevor Sie in eine andere Krankenkasse wechseln, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten beachten. Außerdem sind Sie nach einem Wechsel für 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der neuen Versicherung erhalten Sie allerdings auch dann wieder ein Sonderkündigungsrecht. Auch sollten Sie darauf achten, dass manche Kassen nur Mitglieder mit Erstwohnsitz oder Beschäftigungsort in ausgewählten Bundesländern aufnehmen, wie etwa Allgemeine Ortskassen (AOK) oder geöffnete Betriebskrankenkassen (BKK). Es kann auch die Krankenkasse des Ehegatten gewählt werden, wenn Wohnsitz oder Beschäftigungsort des Wählenden außerhalb des eigentlichen Krankenkassenbezirks der Ehegattenkrankenkasse liegen. In unserem Vergleich werden Ihnen nur die Krankenkassen angezeigt, die für Sie geöffnet sind. Wechseln Sie außerdem erst in eine andere Versicherung, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich durch Ihren Krankenkassenvergleich einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft und die beste Option gefunden haben. Abschließend sollten Sie sich für die Kasse entscheiden, die Ihrer Meinung nach am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Legen Sie etwa viel Wert auf Zahnhygiene, sollten Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, die Leistungen - wie die professionelle Zahnreinigung - bezuschusst oder sogar vollständig übernimmt. Der Wechsel ist ohne Risiko und eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist ausgeschlossen.

  • Ist ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich?

    Der Gesetzgeber sieht die Rückkehr von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor. In Ausnahmefällen ist der Wechsel aber dennoch möglich. Etwa, wenn das Bruttojahresgehalt eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (2024, ab 2025: 73.800 Euro) fällt. Selbstständige können wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ihr regelmäßiges Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.

  • Kann man den Versicherungsschutz durch einen Krankenkassenwechsel zeitweise verlieren?

    Beim Wechsel von GKV zu GKV verpflichtet der sogenannte Kontrahierungszwang die gesetzlichen Krankenkassen dazu, alle Antragssteller anzunehmen, sofern sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise die Vorversicherungszeit und das Monatseinkommen, welches zwischen 556 und 5.775 Euro (2024) liegt. Lehnt die neue Krankenkasse den Beitrittsantrag aus besagten Gründen ab, hat dies keinerlei Auswirkung auf die bestehende Versicherung. Diese wird final erst gekündigt, wenn die neue Kasse der Aufnahme zugestimmt hat. Der Verlust der Krankenversicherung durch einen Wechsel der GKV ist daher ausgeschlossen. Erfolgt ein Wechsel aus einem anderen Versicherungssystem, beispielweise aus der PKV, sollte die PKV erst gekündigt werden, wenn die neue Krankenkasse den Antrag genehmigt hat.

  • Wann gilt das Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen?

    Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen bis zum Ablauf des Monats zu, in dem Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, bzw. erstmalig eingeführt hat. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten. Sinkt der Zusatzbeitrag, erhalten Sie kein Sonderkündigungsrecht. Freiwillig Versicherte, die einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, können das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen. Diese Versicherten können erst zum Ablauf der Bindungsfrist des Wahltarifs von 3 Jahren kündigen und müssen bis dahin den (erhöhten) Zusatzbeitrag bezahlen.

  • Wann lohnt es sich, die Krankenkasse zu wechseln?

    Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann sich lohnen, wenn Sie Geld sparen möchten, oder bessere Leistungen und Service wünschen.

    Je nach Vorliebe können Sie zu einer Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wechseln oder eine Kasse wählen, die Ihnen interessante Zusatzleistungen bietet. Wenn Sie beispielsweise künftig planen viel zu reisen, kann sich der Wechsel zu einer Krankenkasse mit starken Leistungen bei den Reiseimpfungen lohnen.

    Was Sie auch bevorzugen, mit dem CHECK24-Krankenkassenvergleich finden Sie schnell heraus, zu welchem Anbieter sich ein Wechsel lohnt!

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Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich

Beispielrechnung:

Günstigste Kasse
5.437,56 €/Jahr
Teuerste Kasse
6.284,28 €/Jahr
ca. 847 €jährliche Gesamtersparnis

Ersparnis Arbeitnehmer: 847,72 € jährlich
Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 1.693,44 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 12/2024

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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