Telefonische Expertenberatung
Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr
abhängig vom Versicherungsprodukt
Die Schwangerschaft sowie die Geburt eines Kindes ist eine wundervolle und einmalige Zeit. Es ist eine wahre Freude die Erstausstattung zu besorgen, dem Neugeborenen ein hübsches Nest einzurichten und den neuen Erdenbürger der ganzen Familie vorzustellen.
Unvergesslich bleiben das erste Lächeln und Brabbeln von Silben – doch ehe Sie sich versehen, stolziert Ihr Kind auf zwei Beinen durch die Wohnung. An Schutzsteckdosen und Sicherungen für die Tischkanten wird meist gedacht. Was in dieser aufregenden Zeit jedoch leider oft übersehen oder schlicht verdrängt wird, ist die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes für das Kind.
Auf die folgenden Versicherungen sollten Eltern keinesfalls verzichten. Damit sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes und schützen die Familie vor finanziellen Belastungen.
In Deutschland zählt die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen. Das heißt, Sie müssen Ihr Kind bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern. Hinsichtlich der Frage, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird, gelten die folgenden Regelungen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Kinder
Sobald ein Elternteil bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann das Kind in den meisten Fällen bei dieser Kasse beitragsfrei mitversichert werden. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner bei verschiedenen Gesellschaften versichert sind, können Sie wählen, bei welchem Elternteil das Kind kostenlos mitversichert werden soll. Möchten Sie ihr Kind über die beitragsfreie Familienversicherung versichern, müssen Sie Ihr Kind spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei familienversichert werden, sofern sie über kein monatliches Gesamteinkommen verfügen, das 505 Euro (beziehungsweise 538 Euro bei einem Minijob) übersteigt (Stand 2024). Absolviert das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium, verlängert sich der Schutz der beitragsfreien Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Falls Sie einen höherwertigen Gesundheitsschutz für Ihr Kind wünschen, können Sie es unabhängig von Ihrer Krankenversicherung in jedem Fall privat krankenversichern.
Private Krankenversicherung (PKV) für Kinder
Eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Wenn Sie und Ihr Ehepartner von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind, wird Ihr Kind ebenfalls über eine private Krankenversicherung versichert.
Privatversicherte Eltern können Ihr neugeborenes Kind dabei zu erleichterten Bedingungen bei Ihrem Krankenversicherer versichern. In diesem Fall sollten Sie sich bereits während der Schwangerschaft an die Versicherungsgesellschaft wenden und die entsprechenden Unterlagen anfordern.
Maximal zwei Monate haben privatversicherte Eltern nach der Geburt Zeit, Ihr Kind rückwirkend über die sogenannte Kindernachversicherung bei derselben Gesellschaft zu versichern. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
Wenn Kinder spielen und herumtollen, kann immer einmal etwas kaputtgehen. Bereits ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann einen großen Schaden verursachen. Wenn Sie sich und Ihr Kind gegen Schadensersatzforderungen schützen wollen, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung absolut notwendig. Die Privathaftpflicht deckt dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Millionenhöhe ab.
Der Versicherungsschutz einer Familienhaftpflicht gilt für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Haftpflichtschutz für Ihr volljähriges Kind verlängert sich jedoch in der Regel für den Zeitraum einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Voraussetzung hierfür ist jedoch meistens, dass eine Ausbildung unmittelbar nach dem Schulabschluss aufgenommen wird. Zudem bleibt der Haftpflichtschutz oftmals bestehen, wenn Ihr Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert. Sobald Ihr Kind heiratet, endet jedoch der Schutz der Familienhaftpflicht.
Kinder sind erst mit Vollendung des siebten Lebensjahres deliktfähig und können bis dahin für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Für Schäden im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Haben Sie jedoch Ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt, müssen Sie den entstandenen Schaden ersetzen. Wenn Sie allerdings eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die auch Schäden von deliktunfähigen Kindern abdeckt, leistet der Versicherer Schadensersatz. Um Ihre Familie vor teuren Schadensersatzansprüchen zu schützen, ist es daher dringend zu empfehlen, die Schäden durch deliktunfähige Kinder mitzuversichern.
Die folgenden Versicherungen bieten Eltern ebenfalls die Möglichkeit, Ihr Kind gegen finanzielle Risiken abzusichern. Der Staat hat in den letzten Jahren die Sozialleistungen stark gekürzt, sodass eine private Vorsorge in vielen Fällen sinnvoll ist.
Da jedes zweite Kind eine Fehlstellung der Zähne entwickelt, empfiehlt es sich angesichts teurer Zahnarztkosten eine Zahnzusatzversicherung für die eigenen Kinder abzuschließen. Je nach Tarif übernimmt eine private Zahnzusatzversicherung die Kosten für Kieferorthopädie, Zahnersatz oder andere Zahnarztbehandlungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen enthalten sind.
Experten halten eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ab einem Alter von etwa drei Jahren für sinnvoll. Sie sollten jedoch nicht zu lange mit dem Abschluss warten, da etwa kieferorthopädische Behandlungen, die bereits vor Versicherungsabschluss angeraten wurden, in der Regel nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind. Achten Sie bei der Tarifwahl für Ihr Kind insbesondere auf die Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen.
Erleidet Ihr Kind durch einen Unfall einen bleibenden Gesundheitsschaden, brauchen Sie und Ihre Familie zunächst einmal viel Kraft. Damit ihr Kind angemessen versorgt und betreut werden kann, entstehen darüber hinaus meist hohe Kosten – etwa für den Umbau des Hauses oder spezielle Pflegeleistungen. Finanzielle Risiken, die sich aus einer unfallbedingten Invalidität ergeben können, lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung abdecken.
Der gesetzliche Unfallschutz ist auf Schul- und Schulwegunfälle begrenzt. Eine Kinderunfallversicherung hingegen leistet auch bei Unfällen in der Freizeit. Damit lassen sich die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität absichern, sodass für Ihr Kind eine medizinisch hochwertige Versorgung und Betreuung sichergestellt ist.
Eine weitere Möglichkeit, die finanziellen Folgen einer Invalidität abzusichern, bieten Kinderinvaliditätsversicherungen. Eine private Invaliditätsversicherung für Kinder greift im Gegensatz zur kostengünstigeren Kinderunfallversicherung auch bei einer Invalidität nach einer schweren Erkrankung.
Um den Krankenschutz für Ihr Kind auch auf Auslandsreisen sicherzustellen, ist es notwendig, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Dies gilt auch, wenn Sie nur für kurze Zeit oder gelegentlich mit Ihrem Kind verreisen. Der Versicherungsschutz der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung gilt nämlich nicht automatisch im gleichen Umfang für Auslandsaufenthalte. Eine private Krankenversicherung für Auslandsreisen kostet zudem nur wenige Euro im Jahr.
Wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung für die Familie abschließen, ist dies in der Regel günstiger als jedes Familienmitglied einzeln zu versichern. Beim Familientarif sind alle Kinder meistens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kostenlos mitversichert. Die Altersgrenze für den Versicherungsschutz hängt dabei vom jeweiligen Tarif ab. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder namentlich in den Vertragsunterlagen aufgeführt sind.
Um Ihr Kind vor finanziellen Risiken zu schützen, die sich aus schweren Schicksalsschlägen ergeben können, sollten auch Eltern Ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls erweitern. Die staatlichen Leistungen reichen meistens nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten und dem Kind eine finanziell sorglose Zukunft zu ermöglichen. Das gilt besonders für Familien mit einem Hauptverdiener.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie den Verlust Ihrer Arbeitskraft versichern und damit die Existenz Ihrer Familie schützen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit nach einem Unfall oder einer Krankheit erhält die versicherte Person eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Einen günstigen und leistungsstarken Hinterbliebenenschutz bietet die Risikolebensversicherung. Bei dieser Form der Familienabsicherung wird eine bestimmte Versicherungssumme festgelegt, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird.
Mehr zur Risikolebensversicherung
Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie zudem eine Invalidität und einen Todesfall nach einem Unfall absichern. Mit unserem kostenlosen Versicherungs-Check können Sie unverbindlich Ihren persönlichen Versicherungsbedarf prüfen. Auf diese Weise erfahren Sie schnell und einfach, ob Sie ausreichend abgesichert sind.