Fehler lassen sich nie ganz vermeiden – gerade in Berufsgruppen, die beratend oder behandelnd tätig sind. Solche Verfehlungen können zu schweren finanziellen Schäden bei den Kunden führen und Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Forderungen können für die betroffenen Berufsgruppen existenzgefährdend sein.
Aus diesen Gründen ist eine Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen essenziell – und in manchen Fällen sogar gesetzlich oder von der jeweiligen Berufskammer vorgeschrieben. Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Gewerbebereich. Sie ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die speziell auf Dienstleistungsberufe und beratende oder behandelnde Berufe ausgelegt ist.
Dazu gehören etwa Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure sowie Unternehmens- und IT-Beratungen. Sie greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden durch die berufliche Tätigkeit bei Kunden oder Dritten einen Personen-, Sach-, Vermögens- oder einen Vermögensfolgeschaden verursachen.
Grundsätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung vor allem für beratende und behandelnde Berufe relevant. Sie leistet bei Schadensersatzforderungen von Kunden oder Dritten, die durch eine falsche Beratung oder Diagnose einen Personen-, Sach- oder echten Vermögensschaden erlitten haben.
Zudem sind in der Berufshaftpflicht die folgenden Leistungen enthalten:
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel die vielfältigen Dienstleistungen ab, die von beratenden und behandelnden Berufen – Architekten, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Ärzte – angeboten werden. Dazu gehören etwa:
Kommt es im Rahmen dieser Leistungen zu einem Schadensfall, greift die Versicherung, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:
Beispiel 1: Versäumte Frist – Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt vertritt seine Mandantin in einem Zivilprozess. Aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten in der Kanzlei kann er eine Frist nicht einhalten. Für die Mandantin war es die letzte Chance, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Sie verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 2: Vergessener Hinweis – Steuerberater
Ein Steuerberater vergisst, seinen Mandanten auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen. Diese Änderung führt dazu, dass sein Mandant steuerlich bessergestellt wird. Nach Einreichung der Einkommensteuererklärung kommt es zu finanziellen Einbußen beim Mandanten, da dieser die Neuregelung nicht zu seinem finanziellen Vorteil angewendet hat. Der Mandant macht einen Haftungsfall geltend – die Berufshaftpflicht springt ein.
Beispiel 3: Fehlerhafte Behandlung – Arzt
Ein Zahnarzt nimmt eine Wurzelbehandlung bei einem Patienten vor. Dazu muss er auch einen Zahn anbohren. Beim Bohren rutscht er ab und verletzt nebenstehende Zähne des Patienten. Die Schäden sind dauerhaft. Der Patient verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Beispiel 4: Planungsfehler – Architekt
Ein Architekt ist mit der Planung eines Mehrfamilienhauses beauftragt worden. Er unterlässt es jedoch, eine Sockellinie festzulegen und achtet nicht darauf, dass das Rohbaumauerwerk vor Witterungseinflüssen geschützt wird. Es kommt deshalb bei der Fertigstellung des Gebäudes zu Rissen in der Fassade. Der Bauherr verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflicht greift.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht werden von verschiedenen Faktoren bestimmt. Dazu gehören:
Den größten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben dabei die Deckungssumme, der Leistungsumfang eines Tarifs sowie die Höhe der Selbstbeteiligung.
Der Unterschied zwischen der Betriebs- und Berufshaftpflicht liegt im Zweck des Versicherungsschutzes und in den Berufsgruppen, die geschützt werden.
Die Berufshaftpflicht bietet einen Versicherungsschutz für beratende und behandelnde Berufe. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Sie findet dann Anwendung, wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit einen echten Vermögensschaden bei einem Kunden oder Dritten verursachen. Dazu kann es etwa kommen, wenn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater einen Kunden – unabsichtlich – falsch berät.
Die Betriebshaftpflicht nimmt hingegen produzierende Unternehmen in den Blick und die hier vor allem Risiken, die Personen-, Sach- oder Umweltschäden nach sich ziehen können, etwa aus den Bereichen Logistik, Handwerk oder Gastronomie. Hierbei kann es zu konkreten Schäden am Eigentum des Kunden oder am Kunden selbst kommen.