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Berufshaftpflicht­versicherung

Fehler lassen sich nie ganz vermeiden – gerade in Berufsgruppen, die beratend oder behandelnd tätig sind. Solche Verfehlungen können zu schweren finanziellen Schäden bei den Kunden führen und Schadensersatz­forderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Forderungen können für die betroffenen Berufsgruppen existenzgefährdend sein.

Aus diesen Gründen ist eine Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen essenziell – und in manchen Fällen sogar gesetzlich oder von der jeweiligen Berufskammer vorgeschrieben. Die Berufshaftpflicht­versicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im Gewerbebereich. Sie ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die speziell auf Dienstleistungsberufe und beratende oder behandelnde Berufe ausgelegt ist.

Dazu gehören etwa Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure sowie Unternehmens- und IT-Beratungen. Sie greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden durch die berufliche Tätigkeit bei Kunden oder Dritten einen Personen-, Sach-, Vermögens- oder einen Vermögensfolgeschaden verursachen.

Leistungen der Berufshaftpflicht

Grundsätzlich ist eine Berufshaftpflichtversicherung vor allem für beratende und behandelnde Berufe relevant. Sie leistet bei Schadensersatz­forderungen von Kunden oder Dritten, die durch eine falsche Beratung oder Diagnose einen Personen-, Sach- oder echten Vermögensschaden erlitten haben.

Zudem sind in der Berufshaftpflicht die folgenden Leistungen enthalten:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
  • Die Entschädigung bei berechtigten Ansprüchen
  • Die Abwehr unberechtigter Schadensersatz­forderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört (passiver Rechtsschutz)

Schadensbeispiele: Welche Schäden versichert eine Berufshaftpflicht?

Die Berufshaftpflicht­versicherung deckt in der Regel die vielfältigen Dienstleistungen ab, die von beratenden und behandelnden Berufen – Architekten, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Ärzte – angeboten werden. Dazu gehören etwa:

  • Diagnose
  • Beratung
  • Behandlung
  • Mediation
  • Nachlassverwaltung
  • Insolvenzverwaltung

Kommt es im Rahmen dieser Leistungen zu einem Schadensfall, greift die Versicherung, wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:

 

Beispiel 1: Versäumte Frist – Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt vertritt seine Mandantin in einem Zivilprozess. Aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten in der Kanzlei kann er eine Frist nicht einhalten. Für die Mandantin war es die letzte Chance, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Sie verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflicht­versicherung greift.

 

Beispiel 2: Vergessener Hinweis – Steuerberater

Ein Steuerberater vergisst, seinen Mandanten auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen. Diese Änderung führt dazu, dass sein Mandant steuerlich bessergestellt wird. Nach Einreichung der Einkommensteuer­erklärung kommt es zu finanziellen Einbußen beim Mandanten, da dieser die Neuregelung nicht zu seinem finanziellen Vorteil angewendet hat. Der Mandant macht einen Haftungsfall geltend – die Berufshaftpflicht springt ein.

 

Beispiel 3: Fehlerhafte Behandlung – Arzt

Ein Zahnarzt nimmt eine Wurzelbehandlung bei einem Patienten vor. Dazu muss er auch einen Zahn anbohren. Beim Bohren rutscht er ab und verletzt nebenstehende Zähne des Patienten. Die Schäden sind dauerhaft. Der Patient verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflicht­versicherung greift.

 

Beispiel 4: Planungsfehler – Architekt

Ein Architekt ist mit der Planung eines Mehrfamilienhauses beauftragt worden. Er unterlässt es jedoch, eine Sockellinie festzulegen und achtet nicht darauf, dass das Rohbaumauerwerk vor Witterungseinflüssen geschützt wird. Es kommt deshalb bei der Fertigstellung des Gebäudes zu Rissen in der Fassade. Der Bauherr verlangt Schadensersatz – die Berufshaftpflicht greift.

Kosten einer Berufshaftpflicht

Die Kosten einer Berufshaftpflicht werden von verschiedenen Faktoren bestimmt. Dazu gehören:

  • Die Deckungssumme
  • Der Leistungsumfang
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung
  • Wichtige Unternehmens­kennzahlen (z. B. Mitarbeiteranzahl, Umsatzgröße)

Den größten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben dabei die Deckungssumme, der Leistungsumfang eines Tarifs sowie die Höhe der Selbstbeteiligung.   

Unterschiede zur Betriebshaftpflicht­versicherung

Der Unterschied zwischen der Betriebs- und Berufshaftpflicht liegt im Zweck des Versicherungsschutzes und in den Berufsgruppen, die geschützt werden.

Die Berufshaftpflicht bietet einen Versicherungsschutz für beratende und behandelnde Berufe. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Sie findet dann Anwendung, wenn Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit einen echten Vermögensschaden bei einem Kunden oder Dritten verursachen. Dazu kann es etwa kommen, wenn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater einen Kunden – unabsichtlich – falsch berät.

Die Betriebshaftpflicht nimmt hingegen produzierende Unternehmen in den Blick und die hier vor allem Risiken, die Personen-, Sach- oder Umweltschäden nach sich ziehen können, etwa aus den Bereichen Logistik, Handwerk oder Gastronomie. Hierbei kann es zu konkreten Schäden am Eigentum des Kunden oder am Kunden selbst kommen.

Häufige Fragen

  • Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflicht­versicherung Pflicht?

    Für bestimmte Berufsgruppen ist die Berufshaftpflicht gesetzlich oder von der jeweiligen Berufskammer vorgeschrieben. Dazu zählen:

    In anderen Beratungs- oder Dienstleistungsberufen, etwa Ingenieure, Gutachter, Unternehmensberater oder IT-Dienstleister, besteht keine gesetzliche Pflicht oder Vorgabe für eine Berufshaftpflicht­versicherung. Dennoch kann es auch hier vorkommen, dass Kunden einen Nachweis über eine Berufshaftpflicht verlangen. Auch Banken verlangen bei der Kreditvergabe für Unternehmen üblicherweise einen Nachweis über eine Berufshaft- oder Vermögensschaden­haftpflichtversicherung.

  • Wen schützt die Berufshaftpflichtversicherung?

    Alle Personen, die in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Unternehmens handeln, sind über die Berufshaftpflicht abgesichert. Dazu gehören:

    • Versicherungsnehmer
    • Fest- und Teilzeitangestellte
    • Praktikanten
    • Aushilfen und Mini-Jobber
    • Werkstudenten
    • Subunternehmen wie Reinigungsfirmen
  • Wann leistet eine Berufshaftpflicht­versicherung?

    Grundsätzlich leistet die Berufshaftpflicht bei echten Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.

    1. Echte Vermögensschäden

    Bei echten Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, die nicht infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Sie entsprechen dem Versicherungsumfang einer Vermögensschaden­haftpflichtversicherung.

    Risiken echter Vermögensschäden liegen vor allem bei beratenden, behandelnden und dienstleistungs­orientierten Berufen. Dazu gehören:

    • Fehlerhafte Beratung
    • Fehlerhafte Programmierung
    • Fehlerhafte IT-Systemeinstellungen
    • Fehlerhafte Ausführung von Dienstleistungen wie etwa Druckerzeugnissen
    • Verletzung von Bild- und Urheberrechten
    • Verletzung geistigen Eigentums
    • Versäumnis von Fristen
    1. Sach- und Personenschäden

    Bei Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierenden unechten Vermögensschäden (Vermögensfolgeschäden) können Schadensersatz­forderungen eingefordert werden.

    Zu den Sach- und Personenschäden gehören etwa:

    • Diagnosefehler
    • Beratungsfehler
    • Behandlungsfehler (bei einer nicht sorgfältigen, nicht ordnungsgemäßen und unsachgemäß nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft ausgeführten Behandlung)
    • Aufklärungspflicht verletzt
    • Mangelnde Dokumentation

    Besonders behandelnde Berufsgruppen mit regelmäßigem Kundenkontakt können davon betroffen sein – allen voran Ärzte, Mediziner, Pflegepersonal, Fitnesstrainer oder Heilpraktiker.

  • Wann leistet die Berufshaftpflicht­versicherung hingegen nicht?

    In bestimmten Fällen leistet die Berufshaftpflicht­versicherung nicht. Dies ist abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe. Zu den Fällen, bei denen keine Absicherung besteht, gehören unter anderem:

    • wissentlich begangenen Pflichtverletzungen
    • Auslandsbezogene Ansprüche
    • Ausführung fachfremder Aufgaben und Tätigkeiten
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Berufshaftpflicht­versicherung sein?

    Da Vermögens-, Personen- oder Sachschäden und deren Ersatzforderungen schnell in die Millionen gehen können, sollte die Versicherungssumme so gewählt sein, dass sie vom größtmöglichen Schadensfall ausgeht. Die von den Versicherern angebotenen Deckungssummen liegen meist zwischen 250.000 und 10 Millionen Euro und sollten vor Abschluss einer Versicherung individuell geprüft werden.