Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 26.8.2011 | 16:46 | tei
Obwohl das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Vertragsbedingungen in Renten- und Lebensversicherungen für intransparent und ungültig erklärt hatte, wird die Allianz Lebensversicherung AG zunächst keine Nachzahlungen leisten. Der Versicherer geht davon aus, dass der Prozess am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weitergeführt wird - das dort gefällte Urteil wird aus Sicht des Dax-Unternehmens den Streit entscheiden. Vorher soll kein Geld an Kunden gezahlt werden.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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