Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 23.8.2011 | 18:07 | tei
Die Allianz Lebensversicherungs-AG muss ihren Kunden wegen undurchsichtiger Vertragsbedingungen eventuell Nachzahlungen in Höhe von zwei Milliarden Euro leisten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat Klauseln zu Rückkaufswert, Beitragsfreistellung und Stornoabzug bei Renten- und Lebensversicherungsverträgen für ungültig erklärt. Die fragwürdigen Bedingungen wurden von der Allianz von Juli 2001 bis Ende des Jahres 2007 angewendet. Das OLG hat zudem keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt - der Versicherungskonzern will trotzdem nicht aufgeben.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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