Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 24 24 12 10 Hilfe und Kontakt

Telefonische Expertenberatung

Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr

abhängig vom Versicherungsprodukt

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Allianz Leben muss ihren Kunden eventuell zwei Milliarden Euro erstatten

München, 23.8.2011 | 18:07 | tei

Die Allianz Lebensversicherungs-AG muss ihren Kunden wegen undurchsichtiger Vertragsbedingungen eventuell Nachzahlungen in Höhe von zwei Milliarden Euro leisten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat Klauseln zu Rückkaufswert, Beitragsfreistellung und Stornoabzug bei Renten- und Lebensversicherungsverträgen für ungültig erklärt. Die fragwürdigen Bedingungen wurden von der Allianz von Juli 2001 bis Ende des Jahres 2007 angewendet. Das OLG hat zudem keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt - der Versicherungskonzern will trotzdem nicht aufgeben.

Das OLG Stuttgart erklärte intransparente Vertragsklauseln der Allianz Leben für unwirksam.Das OLG Stuttgart erklärte intransparente Vertragsklauseln der Allianz Leben für unwirksam.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hatte gegen die intransparenten Vertragsklauseln geklagt - wird das Urteil rechtskräftig, könnten sich Millionen ehemaliger Kunden der Allianz berechtigte Hoffnungen auf eine Nachzahlung machen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Police gegen einen zu geringen Rückkaufswert zurückgegeben hatten. Auch eventuell widerrechtlich einbehaltene Stornierungskosten müssten erstattet werden. Zusätzlich müsste der Versicherer auch beitragsfrei gestellte Versicherungsverträge von aktuellen Kunden neu berechnen oder alternativ die beitragsfreie Versicherungssumme erhöhen.

Edda Castelló von der vzhh rät betroffenen Kunden zur Eile: "Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte seine Ansprüche sofort anmelden." Die Verbraucherschützer haben hierfür einen Musterbrief auf ihrer Homepage bereitgestellt.

Ob das Urteil der Stuttgarter Richter jedoch rechtskräftig wird, bleibt abzuwarten. Eine Sprecherin der Allianz Leben teilte Focus Online mit, das Unternehmen werde wegen der nicht genehmigten Revision Beschwerde beim BGH einlegen. Bis der Fall endgültig geklärt sei, werde der Versicherer auch keine Beträge nachzahlen. Jedoch sagte die Sprecherin auch: "Sollte der BGH im Ergebnis die bisher ergangenen Entscheidungen bestätigen, werden wir selbstverständlich die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf unsere Versicherungsverträge überprüfen und die gegebenenfalls erforderlichen Schritte unternehmen."

Weitere Nachrichten zum Thema Versicherungen