Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 2.12.2011 | 18:06 | tei
Die Allianz reagiert auf die seit Jahren währenden Probleme im Bereich Sachversicherungen mit einer Umstrukturierung. Der Konzern ist zwar in seinem Stammgeschäft nach wie vor Marktführer, verliert nach Aussage von Markus Rieß, Vorstandsvorsitzender der Allianz Deutschland AG, allerdings stetig Anteile. Wie das Handelsblatt berichtet, will Deutschlands größter Versicherer nun mit Verschlankungen und neuen Produkten die Trendwende einläuten.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.