Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 2.12.2011 | 18:06 | tei
Die Allianz reagiert auf die seit Jahren währenden Probleme im Bereich Sachversicherungen mit einer Umstrukturierung. Der Konzern ist zwar in seinem Stammgeschäft nach wie vor Marktführer, verliert nach Aussage von Markus Rieß, Vorstandsvorsitzender der Allianz Deutschland AG, allerdings stetig Anteile. Wie das Handelsblatt berichtet, will Deutschlands größter Versicherer nun mit Verschlankungen und neuen Produkten die Trendwende einläuten.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.