Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 22.11.2012 | 16:30 | srh
Versicherungsmakler haben mit einem relativ schlechten Ansehen innerhalb der Bevölkerung zu kämpfen. Der aktuellen „Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst 2012“ des Forsa-Instituts im Auftrag des Deutschen Beamtenbunds (DBB) zufolge landeten die Makler auf dem letzten von 31 Plätzen. Die Branche versucht bereits seit Längerem ihr Image mit verschiedenen Maßnahmen aufzupolieren.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.