Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 22.11.2012 | 16:30 | srh
Versicherungsmakler haben mit einem relativ schlechten Ansehen innerhalb der Bevölkerung zu kämpfen. Der aktuellen „Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst 2012“ des Forsa-Instituts im Auftrag des Deutschen Beamtenbunds (DBB) zufolge landeten die Makler auf dem letzten von 31 Plätzen. Die Branche versucht bereits seit Längerem ihr Image mit verschiedenen Maßnahmen aufzupolieren.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.