Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 24 24 12 10 Hilfe und Kontakt

Telefonische Expertenberatung

Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr

abhängig vom Versicherungsprodukt

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Auskunftsdatei der Versicherer wird transparent

München, 28.3.2011 | 17:15 | sge

Im Auskunftssystem der deutschen Versicherungsunternehmen gibt es ab dem 1. April gravierende Veränderungen: Versicherte haben ab diesem Zeitpunkt das gesetzlich festgeschriebene Recht, ihre gespeicherten Daten einzusehen und gegebenenfalls Beschwerde einzulegen.

Ab 1. April wird das Auskunftssystem der Versicherer für die Verbraucher transparent.Ab 1. April wird das Auskunftssystem der Versicherer für die Verbraucher transparent.
Wer nimmt seine Haftpflichtversicherung besonders häufig in Anspruch? Wer strengt die meisten Prozesse an? Wer hat risikobehaftete chronische Erkrankungen? Antworten auf diese Fragen tauschen die deutschen Versicherungsunternehmen untereinander im Rahmen ihres Auskunftssystems aus. Der Info-Pool der Assekuranzen galt bislang als sogenannte Blacklist und ist für Verbraucher in den meisten Fällen undurchsichtig und nicht nachvollziehbar. Und das, obwohl die Informationen weitreichende Konsequenzen haben können.

Die Speicherung von personenbezogenen Daten dient branchenintern als Grundlage der Risikobewertung für die Assekuranzen. Versicherungsunternehmen sollen auf der Basis dieser Daten besser einschätzen können, ob und zu welchen Konditionen sie einem Kunden einen Vertrag anbieten können. Für Verbraucher bedeutet dies unter Umständen jedoch auch größte Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Versicherungsvertrag. Verbraucherschützer begrüßen, dass ab sofort eine Einsichtnahme ins System möglich ist.

Ab dem 1. April können Versicherte nun nicht nur Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten verlangen, sie können, wenn es nötig ist, auch gegen falsche Informationen Widerspruch einlegen. Darüber hinaus sind die Assekuranzen ab sofort verpflichtet, dem Versicherten jeden neuen Eintrag in die Informationsdatei unverzüglich mitzuteilen. Generell soll das Auskunftssystem allerdings vor allem für die Versicherungsunternehmen umfangreicher und damit leistungsfähiger werden.

Weitere Nachrichten zum Thema Versicherungen