Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 8.7.2011 | 16:20 | tei
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen den zuletzt in die Schlagzeilen geratenen Versicherungskonzern Ergo eine Sonderprüfung angestrengt. Dies bestätigte eine Sprecherin der Behörde gegenüber dem Handelsblatt. Dabei geht es um Unregelmäßigkeiten in tausenden von Riester-Verträgen. Die Ergo soll ihren Kunden mehr berechnet haben, als es laut Vertrag vereinbart war.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.