Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 30.8.2012 | 17:44 | srh
Die Bundesregierung hat gestern eine Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab dem kommenden Jahr beschlossen. Ab dem 1. Januar 2013 wird der Prozentsatz um voraussichtlich 0,6 Prozent auf dann 19 Prozent des monatlichen Bruttolohns herabgesetzt. Dieser Beschluss muss noch den Bundesrat passieren. Hier hat die Opposition jedoch bereits Widerstand angekündigt.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.