Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 1.8.2011 | 16:32 | tei
Die Munich Re, der weltweit größte Rückversicherer, hat gegen einen griechischen Dienstleister Strafanzeige gestellt. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, soll das Spezialunternehmen im südeuropäischen Raum für die Munich Re Schadenfälle abgewickelt und dabei einiges für die eigenen Kasse abgezweigt haben. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 10 Millionen Euro. Unterstützung soll der Dienstleister von einem Münchner Mitarbeiter bekommen haben.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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