Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 29.1.2016 | 12:06 | mtr
Wer als Makler für seinen Kunden einen Schaden reguliert, verstößt laut dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das geht aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Donnerstag hervor. Laut einer Pressemitteilung des Verbands Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) wird das Urteil weitreichende Auswirkungen für Versicherungsmakler haben. Eine Begründung für das BGH-Urteil liegt noch nicht vor.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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