Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 29.1.2016 | 12:06 | mtr
Wer als Makler für seinen Kunden einen Schaden reguliert, verstößt laut dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das geht aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Donnerstag hervor. Laut einer Pressemitteilung des Verbands Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) wird das Urteil weitreichende Auswirkungen für Versicherungsmakler haben. Eine Begründung für das BGH-Urteil liegt noch nicht vor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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