Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 23.2.2010 | 10:03 | sge
Wer denkt schon gerne daran, dass Arbeiten und Geld verdienen bis zur Rente nicht immer möglich sein könnten? Doch beim Thema Berufsunfähigkeit schauen viele Deutsche zu blauäugig in die Zukunft. Nach einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa wissen viele nicht, wie hoch ihr Risiko ist, berufsunfähig zu werden und vertrauen auf Dritte, die im Fall der Fälle für sie sorgen sollen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.