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Unisex: CHECK24 informiert über die Tarifumstellung bei Versicherungen

München, 29.10.2012 | 10:31 | srh

Mit dem Stichtag am 21. Dezember 2012 ändert sich in der deutschen Versicherungsbranche etwas Wesentliches: Versicherungsgesellschaften dürfen dann nur noch Policen anbieten, die Männern und Frauen bei gleichen Voraussetzungen auch die gleichen Beiträge garantieren. Diese Veränderungen in der Tarifstruktur haben grundsätzlich Einfluss auf alle Versicherungsprodukte. CHECK24 bietet in einer detaillierten Übersicht Informationen zu den neuen Unisextarifen.

Mann und Frau mit UnisexsymbolDie Umstellung auf Unisextarife kann für beide Geschlechter finanziell Auswirkungen haben.
Die künftig einheitliche Beitragsgestaltung kann je nach Versicherungsart und Kunde bei Neuverträgen gegenüber der bisherigen Tarifpraxis zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen. Nicht bei jeder Versicherung sind geschlechtsspezifische Merkmale prämienrelevant. Daher wird der neue Unisex-Grundsatz bei Neuverträgen vor allem bei personenbezogenen Versicherungen – etwa der Kfz- und der Privaten Kranken- oder Rentenversicherung – Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben. Einige Gesellschaften haben ihr Portfolio bereits auf Unisex umgestellt. Andere bieten den Kunden ein Umtauschrecht auf die neue Tarifstruktur an, sollten ihre vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossenen Verträge schlechtere Beitragskonditionen aufweisen als die entsprechenden Unisextarife.

Gerade bei den personenbezogenen Versicherungen spielen geschlechtsspezifische Merkmale bei der Prämienfestlegung oft eine Rolle. So fließt bisher beispielsweise die statistische Lebenswahrscheinlichkeit der Geschlechter  bei der Privaten Rentenversicherung in die Beitragsgestaltung ein. Bei der Kfz-Versicherung fällt dagegen das größere Unfallrisiko junger Männer im Vergleich zu gleichaltrigen weiblichen Versicherungskunden auch finanziell ins Gewicht.

Die Unisextarife sind in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gesetzlich bindend. Der deutsche Gesetzgeber treibt mit der verpflichtenden Einführung der Unisextarife in der Versicherungsbranche die in zahlreichen Lebensbereichen bereits festgeschriebene Gleichstellung der Geschlechter weiter voran. Den Anstoß zum Handeln gab der Europäische Gerichtshof  (EuGH) in Luxemburg  am 1. März 2011 mit einer entsprechenden Anti-Diskriminierungs-Entscheidung. Gut eineinhalb Jahre blieb den Assekuranzen bis zum Stichtag 21. Dezember 2012, die Tariflandschaft entsprechend anzupassen.

 

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