Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 29.10.2012 | 10:31 | srh
Mit dem Stichtag am 21. Dezember 2012 ändert sich in der deutschen Versicherungsbranche etwas Wesentliches: Versicherungsgesellschaften dürfen dann nur noch Policen anbieten, die Männern und Frauen bei gleichen Voraussetzungen auch die gleichen Beiträge garantieren. Diese Veränderungen in der Tarifstruktur haben grundsätzlich Einfluss auf alle Versicherungsprodukte. CHECK24 bietet in einer detaillierten Übersicht Informationen zu den neuen Unisextarifen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.