Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 24.2.2011 | 18:00 | sge
Statistiken zufolge steigt die Zahl der Demenzkranken in Deutschland immer mehr an. Für Betroffene und Angehörige bringt eine solche Diagnose viele Veränderungen mit sich. Unter anderem muss auch der Versicherungsschutz überprüft werden.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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