Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 27.7.2011 | 17:52 | tei
Der Versicherungskonzern Ergo hat über Jahre hinweg Kunden bei betrieblichen Rentenverträgen günstige Konditionen vorenthalten. Wie das Handelsblatt berichtet, könnten mehr als 100.000 Versicherungsnehmer betroffen sein. Anstelle der günstigen Sonderkonditionen, die Ergo mit tausenden Unternehmen ausgehandelt hatte, wurden den Mitarbeitern teils deutlich unrentablere Einzelversicherungspolicen angeboten. Grund sind die deutlich höheren Provisionen, die Vertreter für Einzelverträge erhalten.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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