Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 2.11.2017 | 10:30 | kro
Am vergangenen Wochenende hat das Sturmtief "Herwart" über Europa gewütet. Nach ersten Schätzungen von Meyerthole Siems Kohlruss (MSK), einer Beratungsgesellschaft für Schaden- und Unfallversicherer, sind in Deutschland versicherte Sachschäden in Höhe von 250 Millionen Euro entstanden.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.