Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 8.5.2012 | 12:14 | tei
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will Versicherungsmakler zwingen, künftig vor Vertragsschluss ihre Provisionen offenzulegen. Die Vermittler sollen unter anderem angeben, für welches Unternehmen sie arbeiten und wie hoch ihre Vermittlungsgebühr ausfällt. Das berichtet die Financial Times Deutschland unter Berufung auf einen bislang unveröffentlichten Entwurf zur Überarbeitung der EU-Finanzvermittlerrichtlinie IMD.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.