Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 25.10.2011 | 17:16 | tei
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fürchtet, dass die aktuellen Finanzprobleme der Banken auch auf die Versicherungswirtschaft überspringen könnten. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, forderten die Finanzaufseher alle großen Versicherer in Deutschland auf, bis zum 7. November den exakten Umfang ihrer Geldanlagen bei Banken mitzuteilen. Das Blatt beruft sich dabei auf Informationen aus Versicherungskreisen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.