Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 31.5.2011 | 18:00 | tei
Frauen verfügen durchschnittlich über deutlich weniger Versicherungen als Männer - auch bei den von Verbraucherschützern dringend empfohlenen Policen haben sie zum Teil noch Nachholbedarf. Beispielsweise haben lediglich 18,5 Prozent der berufstätigen Frauen zwischen 20 und 60 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.