Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 14.7.2011 | 15:53 | tei
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) arbeitet an einem Konzept für die Ausbildung von Betrugsspezialisten, um Fällen von Versicherungsbetrug Einhalt zu gebieten. Einer vom GDV in Auftrag gegebenen Studie der GfK Finanzmarktforschung zufolge haben immerhin vier Prozent der deutschen Haushalte binnen der letzten fünf Jahre ihre Versicherung hintergangen. Die Branche schätzt, dass rund zehn Prozent der Schadensfälle fingiert sind.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.