Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 13.9.2016 | 14:02 | che
Insgesamt 167,7 Milliarden Euro zahlten Lebens-, Schaden- und Unfallversicherer im Jahr 2015 an ihre Kunden aus. So steht es im am Dienstag veröffentlichten Statistischen Taschenbuch 2016 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Durchschnittlich erhielt damit jeder Kunde 5.200 Euro pro Sekunde.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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