Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Telefonische Expertenberatung
Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr
abhängig vom Versicherungsprodukt
München, 12.9.2017 | 13:15 | che
Im Jahr 2016 schlossen die Deutschen fleißig Versicherungen ab. Der Bestand der Versicherer erhöhte sich gegenüber 2015 um rund zwei Millionen auf über 430 Millionen Versicherungsverträge. Entsprechend stiegen die Beitragseinnahmen auf beinahe 194 Milliarden Euro an. Diese und weitere Zahlen veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Statistischen Taschenbuch 2017.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.