Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 30.4.2019 | 11:20 | kro
Im bundesweiten Vergleich gibt es in Nordrhein-Westfalen (NRW) die höchsten Schäden durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel und Starkregen. Das zeigt die aktuelle Unwetterbilanz 2018 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.