Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 30.12.2010 | 15:15 | eko
Beinahe jeder Autofahrer ist mit seinem Fahrzeug im Winter schon einmal im Schnee stecken geblieben. In solch einer Situation ist jede Hilfe willkommen. Verursacht ein Helfer allerdings einen Schaden am Fahrzeug, haftet er nicht dafür.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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