Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 26.2.2010 | 11:57 | sge
Die Hälfte der Deutschen hält eine private Krankenzusatzversicherung für notwendig, um die immer stärkeren Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen zu kompensieren. Das hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag der DEVK-Versicherung ergeben. 21 Millionen Policen gibt es derzeit in Deutschland - Tendenz steigend.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.