Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 9.10.2018 | 12:37 | whe
Knapp drei Milliarden Euro Schäden sind den Sach- und Kfz-Versicherern im Jahr 2017 durch Naturgefahren entstanden. Mit 2,6 Milliarden Euro entfallen rund 90 Prozent davon auf Sturm- und Hagelschäden. Das zeigt der aktuelle Naturgefahrenreport des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.