Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 4.1.2012 | 16:26 | ame
Noch nie hat die Natur so schlimme Schäden angerichtet wie im vergangenen Jahr. Dies geht aus einer Bilanz des weltgrößten Rückversicherers Munich Re hervor, die der Konzern am Mittwoch veröffentlichte. Demnach kosteten im vergangenen Jahr 820 Schadenereignisse die Weltwirtschaft insgesamt 292 Milliarden Euro. Die Branche der Rückversicherer musste davon gut 80 Milliarden schultern - ebenfalls ein neuer Rekord.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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