Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 4.1.2012 | 16:26 | ame
Noch nie hat die Natur so schlimme Schäden angerichtet wie im vergangenen Jahr. Dies geht aus einer Bilanz des weltgrößten Rückversicherers Munich Re hervor, die der Konzern am Mittwoch veröffentlichte. Demnach kosteten im vergangenen Jahr 820 Schadenereignisse die Weltwirtschaft insgesamt 292 Milliarden Euro. Die Branche der Rückversicherer musste davon gut 80 Milliarden schultern - ebenfalls ein neuer Rekord.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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