Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 24.3.2010 | 13:46 | eko
In Deutschland klafft ein gewaltiges Loch in der Pflegeversicherung. Immer mehr Menschen werden zum Pflegefall, doch den gesetzlichen Kassen fehlen die Mittel. Eine Pflicht zur Pflegezusatzversicherung könnte die Lücke schließen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das neue Cannabiskonsumgesetz in Deutschland revolutioniert den Umgang mit Cannabis, bringt jedoch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.