Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 28.7.2011 | 16:17 | tei
Das Versicherungsunternehmen Provinzial Rheinland hat in einem Rechtsstreit um Kündigungsfristen mit dem Bund der Versicherten (BdV) nachgegeben. Nach Informationen der Financial Times Deutschland hatte ein Mitglied des BdV gegen den Versicherer geklagt, um die vorzeigte Kündigung einer Unfallversicherung zu erwirken - vor dem Amtsgericht Düsseldorf jedoch eine Niederlage hinnehmen müssen. Nun wollte der Mann beim Landgericht in Revision gehen, da lenkte das Unternehmen ein.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.