Seit 1. April 2025 gibt es drei neue Berufskrankheiten
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
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München, 28.7.2011 | 16:17 | tei
Das Versicherungsunternehmen Provinzial Rheinland hat in einem Rechtsstreit um Kündigungsfristen mit dem Bund der Versicherten (BdV) nachgegeben. Nach Informationen der Financial Times Deutschland hatte ein Mitglied des BdV gegen den Versicherer geklagt, um die vorzeigte Kündigung einer Unfallversicherung zu erwirken - vor dem Amtsgericht Düsseldorf jedoch eine Niederlage hinnehmen müssen. Nun wollte der Mann beim Landgericht in Revision gehen, da lenkte das Unternehmen ein.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
Die aktuellen Todesfallzahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Die Grippewelle im Winter war dieses Jahr vergleichsweise stark ausgeprägt.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.