Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 5.4.2012 | 10:24 | tei
Bei der Allianz bearbeiten wieder einzelne Mitarbeiter einen eingereichten Schadensfall - von Anfang bis Ende. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Damit wird die von Michael Diekmann, Chef des weltweiten Allianz-Konzerns, angeregte Reform von 2005 teilweise zurückgenommen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind im Mai in Deutschland ein Prozent weniger Menschen gestorben als im Schnitt der vier Vorjahre.