Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 5.4.2012 | 10:24 | tei
Bei der Allianz bearbeiten wieder einzelne Mitarbeiter einen eingereichten Schadensfall - von Anfang bis Ende. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Damit wird die von Michael Diekmann, Chef des weltweiten Allianz-Konzerns, angeregte Reform von 2005 teilweise zurückgenommen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Wer seine Kinder im EU-Ausland großzieht, sammelt laut einem aktuellen Urteil unter bestimmten Voraussetzungen dadurch Rentenansprüche in Deutschland.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.